Diversifizierung der Tätigkeiten im landwirtschaftlichen und landwirtschaftsnahen Bereich
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Zuschüsse von 20% bis 60% der förderfähigen Ausgaben, max. 100.000 €, abhängig von Art der Maßnahme
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Für landwirtschaftliche Einzelunternehmen, Kooperationen von Landwirten mit sonstigen Akteuren, Nebenerwerbslandwirte
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Fördert Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum
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Fördergeber: Land NRW