Mittelstand Innovativ & Digital (MID) - Gutscheine

  • Zuschüsse bis 70% der förderfähigen Kosten, max. 40.000 €
  • Für KMU aller Branchen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
  • Fördert die Neu- und Weiterentwicklung sowie die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die innovative Entwicklung sowie die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.

Sie können den Zuschuss als Gutschein in folgenden Varianten erhalten:

  • MID-Digitalisierung (umfassender Digitalisierungsauftrag rund um die Entwicklung und Weiterentwicklung von Produkten, Produktionsverfahren) mit den Förderschwerpunkten:
    • Digitale Produkte und Dienstleistungen – Intelligente Applikationen unterstützen Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel
    • Digitale Prozesse – Soft- und Hardwarelösungen für smarte unternehmensinterne Prozesse
  • MID-Analyse (Technologieanalysen für Produkt- oder Dienstleistungsinnovationen und innovative Produktionsverfahren)
  • MID-Innovation (Forschung, Entwicklung und Umsetzung)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihre Geschäftsidee lässt nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen.
  • Ihre Auftragsvergabe erfolgt nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen.
  • Das auftragnehmende Unternehmen hat seinen Sitz in der EU.
  • Das auftragnehmende Unternehmen kann nicht zugleich auftraggebendes Unternehmen in derselben Gutscheinvariante sein.
  • Sie vergeben keine Unteraufträge im Rahmen der Leistungserbringung, auch nicht an freiberuflich Mitarbeitende.
  • Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin weist in dem entsprechenden Themengebiet einschlägige Referenzen/Kompetenzen auf.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • MID-Digitalisierung: bis zu 15.000 € (Bagatellgrenze: 4.000 €)
    • MID- Analyse: bis zu 15.000 € (Bagatellgrenze: 4.000 €)
    • MID-Innovation: bis zu 40.000 € (Bagatellgrenze: 10.000 €)
  • Förderumfang (für alle 3 Varianten):
    • Kleinst- und kleine Unternehmen: 70% der erforderlichen Ausgaben
    • mittlere Unternehmen: 50% der erforderlichen Ausgaben
  • Förderdauer: 6, 9 oder 12 Monate

Wichtig: Jedes Unternehmen kann in der Regel innerhalb von 2 Jahren nur eine Gutscheinvariante in Anspruch nehmen.

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung nicht mit Zuschüssen aus anderen öffentlichen Förderprogrammen kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Vorhaben, die auf den Aufbau, die Entwicklung oder Optimierung interner Geschäftsprozesse abzielen
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag digital über das Förderportal bei dem Projektträger Jülich im Forschungszentrum Jülich GmbH, Geschäftsbereich Technologische und Regionale Innovationen (TRI).

Das Antragsverfahren wurde ab Februar 2024 auf ein Losverfahren umgestellt. Die Registrierung für das Losverfahren ist fortlaufend möglich. Weitere Informationen können im Internet  abgerufen werden.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Projekts stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Förderbekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) vom 01.03.2024
  • Informationen des MWIKE, Stand 03/2024

Weitere Informationen zum Programm:

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