Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

  • Zuschüsse zwischen 50 und 80% des Tagewerksatzes, max. 6 Beratertage à 400 bis 720 € pro Beratertag
  • Für Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe
  • Fördert Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung.

Gefördert werden Beratungen zur Gründung von kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben zielt auf die Schaffung einer hauptberuflichen Selbstständigkeit in Nordrhein-Westfalen ab.
  • Die Beratungen werden mindestens zur Hälfte der Beratungszeit in Ihrer Anwesenheit als der zu beratenden Personen durchgeführt, bei Zirkelberatungen in vollem Umfang.
  • Die Eignung der Berater und Beratungsgesellschaften wird durch eine qualifizierte Ausbildung und durch mehrjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen gegenüber den zwischengeschalteten Stellen (ZGS) nachgewiesen.
  • Vor Antragstellung führen Sie ein Kontaktgespräch, an dem auch ein Vertreter der Anlaufstelle und der für das Projekt vorgesehene Berater oder die Beraterin teilnehmen. Die Liste der Anlaufstellen kann im Internet abgerufen werden.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang und -höhe
    • i.d.R. 50% eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 € je Beratertag
    • bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, sowie Hochschulabsolventinnen und -absolventen und Berufsrückkehrenden mit vergleichbarer Einkommenslage bis zu 80% des Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 € je Beratertag
    • bei Zirkelberatungen von Personen, die Arbeitslosengeld I oder II beziehen, Hochschulabsolventinnen und -absolventen und Berufsrückkehrenden mit vergleichbarer Einkommenslage 90% des Tageswerksatzes, maximal jedoch 720 € je Beratertag
    • Innerhalb von 12 Monaten ab erster Antragstellung können insgesamt bis zu 4 Beratertage für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen sowie bis zu 6 Beratertage für Beratungen zu Betriebsübernahmen gefördert werden.
    • Bei einer Zirkelberatung wird pro teilnehmende Person ein Beratertag gefördert.
    • Die Förderung einer Gründungsberatung kann innerhalb von 5 Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Beratungen in der Start- und Festigungsphase nach vollzogener Gründung
  • Beratungen zu allgemeinen Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen
  • Aufstellung von Jahresabschlüssen und Buchführungsarbeiten
  • Personen, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer tätig sind bzw. tätig werden wollen
  • Darüber hinaus gelten weitere Förderausschlüsse.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über eine zugelassene Anlaufstelle bei der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) oder der IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. 

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt