Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess.
https://www.wohnweb.nrw/
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten.
https://kommunenportal.nrwbank.de/
Portal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/unwetterhilfe/
Die KfW gewährt Hochwassergeschädigten eine kurzfristige Liquiditätshilfe. Sie bietet die Stundung von Zins- und Tilgungsleistungen sowie Laufzeitverlängerungen für bankdurchgeleitete Förderkredite im inländischen Fördergeschäft an. Anträge zur Stundung sowie zur Verlängerung von Laufzeiten können Sie bis zum 31.12.2022 stellen. Die max. Laufzeit von 10 Jahren darf nicht überschritten werden.
Sie können einen zinsgünstigen Kredit für die Finanzierung von Investitionen, Betriebsmitteln und Warenlagern erhalten.
Gefördert werden folgende Vorhaben:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Eine Haftungsfreistellung von 80% für Ihre Hausbank erleichtert den Kreditzugang.
Sie können den Kredit nicht mit anderen KfW- oder ERP-Programmen kombinieren. Auch die Kombination einer Finanzierung mit Haftungsfreistellung mit haftungsfreigestellten Förderprogrammen der KfW ist ausgeschlossen.
Dagegen ist grundsätzlich die Kombination eines Kredites aus dem Programm ERP-Gründerkredit – StartGeld mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.
Für Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Fotovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung und einer Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich.
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen. Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Grundlage der Förderung:
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Hotline 0800 539-9001
Tel.: 0 69 7431-0
Fax: 0 69 7431-2944
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