Wettbewerbsfähige Holzvermarktungsstrukturen (HOMA)

  • Zuschüsse bis 80% der förderfähigen Ausgaben, für über die Mindestmengen verkauftes Rohholz max. 50.000 € pro Jahr
  • Für juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, in Ausnahmefällen natürliche auch Personen
  • Fördert eigenständige Holzvermarktung durch Unterstützung der Gründung, Erweiterung und Stärkung von Holzvermarktern
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen
  • natürliche Personen in begründeten Einzelfällen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für die eigenständige, nichtstaatliche Holzvermarktung erhalten.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Gründung und substanzielle Erweiterung von Holzvermarktungsorganisationen
    • Durchführbarkeitsstudien
    • Grundberatung in Rechts- und Steuerfragen
    • Erstellung von Unternehmenskonzepten
  • Maßnahmen zur Stärkung neu gegründeter oder bestehender Holzvermarktungsorganisationen
    • erstmalige Büroausstattung
    • Erwerb von Computersoftware und IT-Systemen
    • Tools für effiziente zielgruppenspezifische Betreuung
    • Kosten für Fortbildung und Training
  • Aufwendungen für den Verkauf bzw. die Vermittlung von Rohholz aus forstlichen Zusammenschlüssen durch nichtstaatliche Vermarktungsorganisationen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Gründungsförderung: Mindestens 5 forstliche Zusammenschlüsse erklären vor Antragstellung schriftlich, dass sie die Absicht haben, über die noch zu gründende oder zu erweiternde Holzvermarktungsorganisation zukünftig das Holz ihrer Mitglieder zu vermarkten.
  • Förderung neu gegründeter und bestehender Holzvermarktungsorganisationen: Die Fläche oder der nachhaltige jährliche Hiebssatz (Forsteinrichtung) der vertraglich an den Zuwendungsempfänger gebundenen forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und kommunalen Forstbetriebe betragen mindestens 20.000 Hektar oder 80.000 Erntefestmeter Rohholz ohne Rinde pro Jahr.
  • Zuschüsse für den Verkauf oder die Vermittlung von Rohholz: Der Antragsteller ist nach einem anerkannten Chain of Custody (CoC) Zertifizierungssystem (PEFC, FSC, Naturland oder vergleichbar) zertifiziert.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • 80% der förderfähigen Ausgaben für Gründung und substanzielle Erweiterung von Holzvermarktungsorganisationen
    • 40% für Maßnahmen zur Stärkung neu gegründeter oder bestehender Holzvermarktungsorganisationen
    • einmalig für jede weitere volle 1.000 Erntefestmeter Rohholz ohne Rinde ein Festbetrag von 500 € für verkauftes oder vermitteltes Rohholz, das die aufgeführten Mindestmengen übersteigt, max. 50.000 € pro Jahr und max. 150.000 € innerhalb des Förderzeitraums

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei dem Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Erlass vom 22.11.2018
  • Informationen des Landesbetriebs Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Stand 03/2024

Weiterführende Informationen zum Programm

Übrigens: Eine Förderung für Betreuungsdienstleistungen für die Wirtschaftsplanung, die biologische Produktion sowie die technische Produktion in den Forstbetrieben können Sie über das Programm Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen erhalten.

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