STARK - Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten

  • Zuschüsse in Höhe von 90% der förderfähigen Ausgaben oder Kosten
  • Für natürliche und juristische Personen
  • Fördert Maßnahmen zu einem ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Strukturwandel der Kohleregionen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen

Was wird gefördert?

Sie können den Zuschuss für Maßnahmen zu einem ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Strukturwandel der Kohleregionen einsetzen.

Gefördert werden Projekte in folgenden Bereichen:

  • Vernetzung
  • Wissens- und Technologietransfer
  • Beratung
  • Qualifikation/Aus- und Weiterbildung
  • nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen
  • Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften
  • Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis
  • Außenwirtschaft
  • wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses
  • Stärkung unternehmerischen Handelns
  • innovative Ansätze

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie sind personell und materiell in der Lage, die Projektaufgaben durchzuführen.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
  • Sie haben dem Vorhaben noch nicht begonnen.
  • Sie führen eine separate Kostenrechnung.
  • Ihre eigene Prüfungseinrichtung (soweit vorhanden) bestätigt, dass es sich bei den im Verwendungsnachweis geltend gemachten Beträgen um förderfähige Ausgaben und Kosten im Sinne der Förderrichtlinie handelt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 90% der förderfähigen Ausgaben oder Kosten
  • Förderdauer: bis zu 4 Jahre, Verlängerung ist möglich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung nicht mit anderen Bundesprogrammen kombinieren.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme sonstiger Drittmittel, z.B. aus EU-Programmen, ist zulässig, wenn Förderung und Eigenanteil um den gleichen prozentualen Anteil reduziert werden.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt