Nutzung und Bau von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie

  • Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Kosten, abhängig von Vorhaben und Unternehmensgröße, max. 2,2 Mio. €
  • Für Unternehmen einschl. Start-ups, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Fördert Projekte in der industriellen Bioökonomie, die die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen voraussetzen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft inkl. Start-ups
  • mittelständische Unternehmen mit max. 1.000 Beschäftigten
  • in Ausnahmefällen auch Großunternehmen
  • Verbünde aus Industrieunternehmen
  • Managementeinrichtungen
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungskapazitäten in Deutschland als Teil eines Konsortiums mit Industriebeteiligung

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Projekte im Bereich der industriellen Bioökonomie erhalten. Dabei stehen Entwicklungsschritte im Mittelpunkt, die insbesondere die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen voraussetzen.

Gefördert werden Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • Baustein A:
    • Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie
  • Baustein B:
    • vorbereitende Tätigkeiten sowie Durchführbarkeitsstudien zum Errichten von Single-Purpose-Demonstrationsanlagen, einschließlich notwendiger Genehmigungsverfahren, Konkretisierung des Geschäftsmodells, Marktanalyse und Cashflow-Planung
  • Baustein C:
    • Integration von neuen skalierten biobasierten Produkten und Verfahren in regionale industrielle Wertschöpfungsnetze bis zum TRL (Technology Readiness Level) 8

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie haben eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.
  • Sie sind personell und materiell in der Lage, das Vorhaben durchzuführen, und Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation.
  • Die zu fördernden Verfahren und Produkte erfüllen bereits im Labormaßstab bzw. in Pilotanlagen mind. 3 der folgenden Kriterien:
    • Vorantreiben der Technologieentwicklung
    • Ersetzung fossilbasierter und treibhausgasintensiver Verfahren und Produkte
    • Nutzung nachwachsender Rohstoffe oder auch biogener Rest- und Abfallstoffe, Ermöglichung mehrmaliger Nutzung von Ressourcen über den Lebenszyklus und damit Beitragen zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft
    • Verbesserung der Klimabilanz, insbesondere messbare Reduzierung des Treibhausgasausstoßes
    • nachhaltige Produktion
    • Kostenreduktion
    • Erzeugung von Produkten mit qualitativ deutlich besseren Eigenschaften als vergleichbare konventionelle Produkte
  • Das Vorhaben erfüllt mind. 3 der folgenden 4 Bedingungen hinsichtlich der Nachhaltigkeit:
    • Substitution fossiler durch biobasierte Ressourcen
    • Steigerung der Ressourceneffizienz durch Abfallvermeidung oder -verwertung und Beitrag zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft
    • prognostizierte quantitative Minderung der Emission von Treibhausgasen im Vergleich zum Stand der Technik
    • Darstellung der Generierung neuer Wertschöpfungsketten auf Basis biobasierter Produkte oder Verfahren
  • Für Maßnahmen im Baustein A liegt der Nachweis der Funktionsfähigkeit der zu erprobenden Technologie (TRL 4 – 5) vor.
  • Für Maßnahmen im Baustein B liegt der Nachweis über entwickelte Prozesse und Produkte der industriellen Bioökonomie auf TRL 6 vor.
  • Für Maßnahmen im Baustein C liegt der Nachweis über die Skalierbarkeit der Prozesse und Produkte der industriellen Bioökonomie ab mind. TRL 6 vor.
  • Die Partner im Verbundprojekt regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Kosten, abhängig von Vorhaben und Unternehmensgröße
  • Förderhöhe: max. 2,2 Mio. €
  • Förderdauer:
    • Baustein A: 12 Monate (verlängerbar)
    • Baustein B: max. 2 Jahre
    • Baustein C: max. 3 Jahre

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

In der ersten Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze beim VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Projektträger Industrielle Bioökonomie ein.

Stichtage für die Skizzeneinreichung sind jeweils der 01.03., der 30.06. und der 15.10. eines Jahres, letztmalig der 15.10.2025.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen zum Programm:

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