Einpersonenhaushalte mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 75.000 € zum Zeitpunkt der Antragstellung
Mehrpersonenhaushalte (Ehe-/Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft) mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 100.000 € zum Zeitpunkt der Antragstellung
Für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahre erhöht sich das maximal jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen um 20.000 €.
Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des 2. und 3. Jahres vor Antragseingang gemäß Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes.
Was wird gefördert?
Sie können ein Darlehen erhalten, um von Ihnen selbstgenutztes Wohneigentum zu finanzieren.
Sie können das Darlehen für folgende Maßnahmen einsetzen:
Bau von Wohneigentum zur Selbstnutzung
Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung
Anschlussfinanzierung bei bestehenden Immobilienkrediten für Wohneigentum zur Selbstnutzung. Förderfähig sind hierbei Finanzierungen des Restkapitals eines bestehenden Immobilienkredites. Nicht förderfähig sind Umfinanzierungen aus anderen wohnwirtschaftlichen NRW.BANK-Darlehen.
Wichtig: Je Objekt und Haushalt kann maximal ein Förderantrag gestellt werden.
Übrigens:
Sie können auch die Kosten für Zusatzmaßnahmen finanzieren, wenn sie im Zusammenhang mit einem förderfähigen Vorhaben stehen.
Sie können das Darlehen auch auf ein neu zu erwerbendes oder zu errichtendes Objekt übertragen.
Die Selbstnutzung setzt entweder den Selbstbezug des Investitionsobjekts oder die unentgeltliche Überlassung an Angehörige gemäß § 15 Absatz (1), Ziffer 1.-4. Abgabenordnung (AO) voraus. Eine (auch zeitweise) entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an darüber hinausgehende Personenkreise – ob ganz oder in Teilen – stellt keine Selbstnutzung dar.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
In Ihrem Eigentum befindet sich maximal eine weitere Wohneinheit neben der, die mit dem Förderdarlehen finanziert werden soll.
Wie wird gefördert?
Förderart: Annuitätendarlehen und endfällige Darlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten
Bei Anschlussfinanzierungen: 100% des Restkapitals des bestehenden Immobilienkredites
Mindest-/Höchstbetrag: keiner
Laufzeiten:
Annuitätendarlehen für den Bau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung: 10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
Annuitätendarlehen für Anschlussfinanzierungen: - 10, 15, 20, 25 mit einer tilgungsfreien Zeit von drei Monaten
Endfälliges Darlehen für alle Verwendungszwecke: 10, 15 oder 20 Jahre
Zinssatz: Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest, wobei bei einer 20- oder 25-jährigen Darlehenslaufzeit auch eine 10-jährige Zinsbindung möglich ist.
Tilgung: Das Annuitätendarlehen ist monatlich nach Ablauf der Tilgungsfreijahre bzw. bei Anschlussfinanzierungen nach Ablauf der dreimonatigen tilgungsfreien Zeit und das endfällige Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zu tilgen. Außerplanmäßige Tilgung ist ganz oder teilweise unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich, sofern ein Mindestbetrag von 1.000 € eingehalten wird.
Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
Abruf: 12 Monate bei Anschlussfinanzierungen beträgt die Abruffrist 3 Monate ab dem Ultimo des Monats in dem die Zusage der NRW.BANK erteilt wurde
Tilgungspläne können Sie mit unserem Tilgungsrechner erstellen
Die dargestellten Konditionen bilden einen Auszug aus der Konditionenübersicht der NRW.BANK. Die vollständige und tagesaktuelle Übersicht finden Sie im Internet unter www.nrwbank.de/konditionen.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und entsprechen dem derzeitigen Stand.
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Nachhaltigkeit
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
So können Sie die Förderung kombinieren
Sie können das Darlehen mit weiteren Förderungen kombinieren, insbesondere mit zinsgünstigen Darlehen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe der Gesamtmaßnahme nicht übersteigen.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Möbel, Hausrat und andere bewegliche Einrichtungsgegenstände
Ferien- und Freizeitobjekte
Umschuldungen aus anderen wohnwirtschaftlichen NRW.BANK-Darlehen
Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?".
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Weitere Informationen
Die Darlehen werden durch die NRW.BANK zinsverbilligt.
Das Programm wird gegebenenfalls durch die KfW, die EIB (Europäische Investitionsbank), den EIF (Europäischer Investitionsfonds), die CEB (Bank des Europarates) oder die LR (Landwirtschaftliche Rentenbank) refinanziert.