NRW.BANK.Wohneigentum

  • Zinsgünstige Darlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 50% - Laufzeiten von bis zu 35 Jahren mit langen Zinsfestschreibungen
  • Für Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen
  • Fördert den Bau und Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung - jetzt auch Anschlussfinanzierungen!
  • Fördergeber: NRW.BANK

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Einpersonenhaushalte mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 75.000 € zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Mehrpersonenhaushalte (Ehe-/Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft) mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 100.000 € zum Zeitpunkt der Antragstellung

Für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahre erhöht sich das maximal jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen um 20.000 €.

Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des 2. und 3. Jahres vor Antragseingang gemäß Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes.

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen erhalten, um von Ihnen selbstgenutztes Wohneigentum zu finanzieren.

Sie können das Darlehen für folgende Maßnahmen einsetzen:

  • Bau von Wohneigentum zur Selbstnutzung
  • Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung
  • Anschlussfinanzierung bei bestehenden Immobilienkrediten für Wohneigentum zur Selbstnutzung. Förderfähig sind hierbei Finanzierungen des Restkapitals eines bestehenden Immobilienkredites. Nicht förderfähig sind Umfinanzierungen aus anderen wohnwirtschaftlichen NRW.BANK-Darlehen.

Wichtig: Je Objekt und Haushalt kann maximal ein Förderantrag gestellt werden.

Übrigens:

  • Sie können auch die Kosten für Zusatzmaßnahmen finanzieren, wenn sie im Zusammenhang mit einem förderfähigen Vorhaben stehen.
  • Sie können das Darlehen auch auf ein neu zu erwerbendes oder zu errichtendes Objekt übertragen.

Die Selbstnutzung setzt entweder den Selbstbezug des Investitionsobjekts oder die unentgeltliche Überlassung an Angehörige gemäß § 15 Absatz (1), Ziffer 1.-4. Abgabenordnung (AO) voraus. Eine (auch zeitweise) entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an darüber hinausgehende Personenkreise – ob ganz oder in Teilen – stellt keine Selbstnutzung dar.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
  • In Ihrem Eigentum befindet sich maximal eine weitere Wohneinheit neben der, die mit dem Förderdarlehen finanziert werden soll. 

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Annuitätendarlehen und endfällige Darlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten
    • Bei Anschlussfinanzierungen: 100% des Restkapitals des bestehenden Immobilienkredites
  • Mindest-/Höchstbetrag: keiner
  • Laufzeiten:
    • Annuitätendarlehen für den Bau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung:
      10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
    • Annuitätendarlehen für Anschlussfinanzierungen:
      - 10, 15, 20, 25 mit einer tilgungsfreien Zeit von drei Monaten
    • Endfälliges Darlehen für alle Verwendungszwecke:
      10, 15 oder 20 Jahre
  • Zinssatz: Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest, wobei bei einer 20- oder 25-jährigen Darlehenslaufzeit auch eine 10-jährige Zinsbindung möglich ist.
  • Tilgung: Das Annuitätendarlehen ist monatlich nach Ablauf der Tilgungsfreijahre bzw. bei Anschlussfinanzierungen nach Ablauf der dreimonatigen tilgungsfreien Zeit und das endfällige Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zu tilgen. Außerplanmäßige Tilgung ist ganz oder teilweise unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich, sofern ein Mindestbetrag von 1.000 € eingehalten wird.
  • Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
  • Abruf: 12 Monate bei Anschlussfinanzierungen beträgt die Abruffrist 3 Monate ab dem Ultimo des Monats in dem die Zusage der NRW.BANK erteilt wurde

Tilgungspläne können Sie mit unserem Tilgungsrechner erstellen

Konditionen

Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer

LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung Sollzins in % | (Effektivzins in %) Gültig seit:
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,34, Effektivzins 3,3923.05.2025
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 10, Zinsbindung: 10 Jahr(e), endfälliges Darlehen Sollzins 3,62, Effektivzins 3,6823.05.2025
Laufzeit: 15 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 15 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,76, Effektivzins 3,8323.05.2025
Laufzeit: 15 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 15, Zinsbindung: 15 Jahr(e), endfälliges Darlehen Sollzins 4,29, Effektivzins 4,3823.05.2025
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,55, Effektivzins 3,6123.05.2025
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 4,11, Effektivzins 4,1923.05.2025
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 20, Zinsbindung: 20 Jahr(e), endfälliges Darlehen Sollzins 4,70, Effektivzins 4,8023.05.2025
Laufzeit: 25 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,57, Effektivzins 3,6323.05.2025
Laufzeit: 25 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 25 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 4,41, Effektivzins 4,5023.05.2025
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 30 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 4,65, Effektivzins 4,7523.05.2025
Laufzeit: 35 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,60, Effektivzins 3,6623.05.2025
Laufzeit: 35 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 15 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 4,20, Effektivzins 4,2823.05.2025
Laufzeit: 35 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 4,54, Effektivzins 4,6423.05.2025
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Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals (Link öffnet sich in einem neuen Fenster) leisten:

    

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können das Darlehen mit weiteren Förderungen kombinieren, insbesondere mit zinsgünstigen Darlehen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe der Gesamtmaßnahme nicht übersteigen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Möbel, Hausrat und andere bewegliche Einrichtungsgegenstände
  • Ferien- und Freizeitobjekte
  • Umschuldungen aus anderen wohnwirtschaftlichen NRW.BANK-Darlehen
  • Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben
  • Umschuldungen (ausgenommen nachweisliche Zwischenfinanzierung)

Wie erfolgt die Antragstellung?

Hausbankenverfahren

Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren? (Link öffnet sich in einem neuen Fenster)".

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Die Darlehen werden durch die NRW.BANK zinsverbilligt.

Das Programm wird gegebenenfalls durch die KfW, die EIB (Europäische Investitionsbank), den EIF (Europäischer Investitionsfonds), die CEB (Bank des Europarates) oder die LR (Landwirtschaftliche Rentenbank) refinanziert.

Eine Übersicht weiterer zinsgünstiger Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter www.nrwbank.de/eigentumsfoerderung (Link öffnet sich in einem neuen Fenster).

Im Video erklärt

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Sie stellen Ihren Antrag im Hausbankenverfahren. Das Video zeigt, wie es funktioniert.

Formulare und Merkblätter

Ihr Ansprechpartner

Service-Center 

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