Die NRW.BANK verwendet für die Berechnung der zurückzuzahlenden
Darlehensbeträge im Rahmen des Förderprogrammes
NRW.BANK.Studienbeitragsdarlehen sowie im Rahmen des Ausfallfonds
für Studienbeitragsdarlehen einen veränderlichen Referenzzinssatz,
den EURIBOR.
Für die Verwendung solcher Referenzzinssätze legt die Verordnung
(EU) 2016/2011, die sog. Benchmark- Verordnung, neue Vorgaben fest.
Danach ist die NRW.BANK als Verwender solcher veränderlichen
Referenzzinssätze nunmehr verpflichtet, einen sogenannten
Maßnahmenplan vorzuhalten. Dieser Maßnahmenplan findet dann
Anwendung, wenn ein verwendeter Referenzzinssatz, wegfällt oder
sich wesentlich ändert. Sollte demnach der verwendete
Referenzzinssatz EURIBOR wegfallen oder sich wesentlich ändern,
bestünde die Notwendigkeit Ihren Darlehensvertrag anzupassen und
den verwendeten Referenzzinssatz EURIBOR zu ersetzen.