Mikromezzaninfonds Deutschland

  • Stille Beteiligungen bis zu 50.000 € bzw. bis zu 150.000 € für besondere Zielgruppen
  • Für kleine und junge Unternehmen, Existenzgründer, Angehörige der freien Berufe
  • Fördert Beteiligungen an kleinen und jungen Unternehmen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kleine und junge Unternehmen
  • Existenzgründer
  • Angehörige der freien Berufe, die nicht dem Standesrecht unterliegen

Der Fonds richtet sich insbesondere an

  • Unternehmen, die ausbilden
  • Unternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet wurden
  • Unternehmen, die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden (besondere Zielgruppe)
  • gewerblich orientierte Sozialunternehmen
  • umweltorientierte Unternehmen

Was wird gefördert?

Sie können eine stille Beteiligung an Ihrem kleinen und jungen Unternehmen oder Ihrer Existenzgründung erhalten. Die Beteiligung erleichtert Ihnen den Zugang zu kleineren Mezzaninfinanzierungen in Deutschland und die Erhöhung Ihrer Eigenkapitalbasis.

Mit der Beteiligung können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Investitionen und
  • Betriebsmittel im Rahmen eines Finanzbedarfs von max. 300.000 €

Wichtig: Die Obergrenze gilt nicht für antragstellende Unternehmen, die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Unternehmen lässt eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: stille Beteiligung
  • Förderhöhe: bis zu 50.000 €; bis zu 150.000 € (max. 75.000 € pro Vorhaben) für Antragsteller der besonderen Zielgruppen
  • Konditionen:
    • berechnet wird eine vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung von 8% p.a. (6,5% bei besonders guter Bonität)
    • ggf. ist eine Gewinnbeteiligung von max. 1,5% der Einlage zu zahlen
    • einmalige Bearbeitungsgebühr bei Auszahlung von 3,5%
  • Laufzeit: 10 Jahre
  • Rückzahlung: jährlich in gleich hohen Raten, erstmals nach 7 Jahren

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Ablösung bestehender Bankkredite
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ihr Ansprechpartner zur Antragstellung in Nordrhein-Westfalen ist die Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen mbH (KBG).

Verwaltet wird der Fonds von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und des ESF, Stand 07/2023
  • Informationen der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW GmbH (KBG), Stand 08/2023

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt