KfW-Programm Offshore - Windenergie

  • Kredite zwischen 50% und 70% des Fremdkapitalbedarfs, in Höhe von 100 bis 700 Mio. €, abhängig vom Projekt
  • Für Projektgesellschaften
  • Fördert den Ausbau der Offshore-Windenergie in Nord- und Ostsee
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • Projektgesellschaften

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen für den Ausbau der Offshore-Windenergie mit Projektfinanzierungen erhalten.

Gefördert werden:

  • bis zu 10 Offshore-Windparks
  • in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)
  • in der 12-Seemeilen-Zone der Nord- und Ostsee

Folgende Finanzierungsformen sind möglich:

  • Direktkredit im Rahmen von Bankenkonsortien
  • Finanzierungspaket aus einem bankdurchgeleiteten Kredit und einem maximal gleich hohen Direktkredit der KfW Bankengruppe (KfW)
  • Direktkredite zur Finanzierung unvorhergesehener Mehrkosten

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie investieren in der deutschen AWZ oder der 12-Seemeilen-Zone der Nord- und Ostsee.
  • Die Anlagen erfüllen die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
  • Sie bringen ein Drittel des Gesamtkapitalbedarfs als Eigenkapitalanteil in die Projektgesellschaft ein.
  • Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen, mit Ausnahme von Private-Equity-Investoren, dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen/an der antragsstellenden Projektgesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Private-Equity-Investoren dürfen unabhängig von der Höhe der Beteiligung am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Förderumfang:
    • bis zu 50% des Fremdkapitalbedarfs bei Direktkrediten im Rahmen von Bankenkonsortien
    • bis zu 70% des Fremdkapitalbedarfs bei Finanzierungspaketen
    • bis zu 50% des Fremdkapitalbedarfs für unvorhergesehene Mehrkosten bei Direktkrediten
  • Förderhöhe: pro Projekt
    • bis zu 400 Mio. € bei Direktkrediten im Rahmen von Bankenkonsortien
    • bis zu 700 Mio. € bei Finanzierungspaketen
    • bis zu 100 Mio. € bei Direktkrediten für unvorhergesehene Mehrkosten
  • Laufzeiten: bis zu 20 Jahre, davon höchstens 3 Jahre tilgungsfrei
  • Zinssatz: bis zu 10 Jahre fest
  • Tilgung:
    • nach Ablauf der Tilgungsfreijahre gemäß der in den Finanzierungsverträgen vereinbarten Tilgungsstruktur
    • bei Direktkrediten für unvorhergesehene Mehrkosten spätestens am Ende der Laufzeit in einer Summe
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision:
    • 0,25% monatlich, ab dem 2. Monat nach Zusage
    • Abruffrist: i.d.R. 30 Monate ab Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit mit Mitteln der Europäischen Investitionsbank sowie mit Mitteln anderer Banken, die von ausländischen staatlichen Exportversicherungen abgesichert werden, kombinieren.

Ausgeschlossen ist allerdings eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen oder mit Mitteln des Bundes zur Finanzierung/Absicherung der Investitionen (inklusive Bürgschaften oder Garantien).

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Umschuldungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag für ein Finanzierungspaket bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen. Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Für einen Direktkredit stellen Sie den Antrag formlos bei der KfW Bankengruppe.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 07/2023

Formulare und Merkblätter

Kontakt