Verbraucherinformationen über regionale Wertschöpfungsketten zur Erzeugung von Bioprodukten sowie begleitende pädagogische Angebote (RIGE)

  • Zuschüsse bis 90% der förderfähigen Kosten bei einer Dauer zwischen 1 und 3 Jahren
  • Für Kommunen und Zweckverbände, in Verbünden auch Universitäten, Interessenverbände, Vereine und Stiftungen
  • Fördert Verbraucherinformation über Besonderheiten des ökologischen Landbaus und regionale Wertschöpfungsketten
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Gemeinden, Verbandsgemeinden, Landkreise, Bezirke
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Verwaltungsgemeinschaften, Ämter und regionale Zweckverbände

In Verbundprojekten werden auch gefördert:

  • Universitäten und Fachhochschulen
  • Interessenverbände, Vereine und Stiftungen mit Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss zu Maßnahmen, die Verbraucher über die Besonderheiten des ökologischen Landbaus und die regionale Wertschöpfung von ökologisch erzeugten Lebensmitteln informieren. Dies umfasst vor allem Informationskampagnen, informierende Veranstaltungen und Informationsmedien.

Dabei sollte es insbesondere um folgende Inhalte gehen:

  • rechtliche Grundlagen für die ökologische Erzeugung und Verarbeitung von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung, insbesondere EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau
  • aktuelle Entwicklungen des Ökolandbaus in Deutschland und in der jeweiligen Region
  • Art und Weise der Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette und Beispiele für tragfähige Wertschöpfungskettenpartnerschaften
  • Wirkung solcher Wertschöpfungskettenpartnerschaften für die jeweilige Region, z. B. Arbeitsplätze, Identifikation durch regionale Spezialitäten

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie besitzen Erfahrungen bei der Durchführung vergleichbarer Maßnahmen und weisen diese nach.
  • Das Vorhaben soll mit einer transparenten, unternehmensneutralen und differenzierenden Kommunikation informieren.
  • Die geplante Maßnahme ergänzt die übrigen Maßnahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau, insbesondere zur Information der Verbraucher zum ökologischen Landbau.
  • Bei Verbundprojekten benennen die Partner einen Projektkoordinator als Ansprechpartner für die Bewilligungsbehörde für alle Fragen der Abwicklung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 90% der förderfähigen Kosten
  • Förderdauer: 1 bis 3 Jahre
  • Bagatellgrenze: 30.000 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag schriftlich in zweifacher Ausfertigung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2024.

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt