Digitale Ausstattung in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren

  • Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben
  • Für öffentlich-rechtliche und gemeinnützige Träger von Berufsbildungsstätten, Landesinnungsverbände und Fachverbände
  • Fördert die Beschaffung und Modernisierung von digitaler Ausstattung sowie ergänzende Investitionen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Träger von Berufsbildungsstätten, die juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sind
  • Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Maßnahmen für überbetriebliche Berufsbildungsstätten (ÜBS) und Kompetenzzentren finanzieren:

  • der Beschaffung zusätzlicher digitaler Ausstattungen,
  • der Modernisierung vorhandener Ausstattungen,
  • einschließlich in diesem Zusammenhang anfallender weiterer Investitionen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Vorhaben dient überwiegend der im staatlichen Bildungsauftrag liegenden Fort- und Weiterbildung.
  • Die Ausstattung ist für den Bereich Fort- und Weiterbildung bestimmt und in der Ausstattungsliste benannt. Diese Liste kann im Internet abgerufen werden.
  • Die geförderte Maßnahme wird eindeutig von Ihren sonstigen Ausgaben als Träger abgegrenzt.
  • Eine Auslastung der Bildungsstätte von 75%, in begründeten Ausnahmefällen von 50%, wird vorausgesetzt.
  • Sie beachten die Zweckbindungsfrist, die regelmäßig 5 Jahre beträgt.
  • Ihr Eigenanteil als Antragsteller beträgt mindestens 10%.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben
  • Bagatellgrenze: 30.000 € für digitale Ausstattungen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag schriftlich an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – Referat 412.

Wichtig: Sie können Ihren Antrag bis zum 30.06.2025 einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen zum Programm:

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