Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe

  • Zuschüsse von 100% des monatlichen Schulgelds
  • Für Ausbildungsträger in Gesundheitsfachberufen
  • Zur Entlastung von Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Träger von staatlich anerkannten Ausbildungsstätten für
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • die Berufe in der Physiotherapie, Podologie, pharmazeutisch-technischen Assistenz und medizinisch-technischen Assistenz (Labor, Raiologie und Funktionsdiagnostik)

mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

  • Schüler und Auszubildende, die ein Schulgeld bezahlen müssen, profitieren ohne selbst Anträge zu stellen.

Was wird gefördert?

Die Förderung entlastet Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende der Gesundheitsfachberufe von der Zahlung des Schulgeldes.

Folgende Berufsgruppen werden gefördert:

  • Ergotherapeuten
  • Logopäden
  • Physiotherapeuten
  • Masseure sowie medizinische Bademeister
  • Podologen
  • pharmazeutisch-technische Assistenten
  • medizinisch-technische Assistenten (Labor, Raiologie und Funktionsdiagnostik)

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie können die Förderung unter den folgenden Voraussetzungen beantragen:

  • Die Teilnehmerzahl für neue Ausbildungskurse darf sich nicht wesentlich erhöhen.
  • Der Ausbildungsträger verzichtet in Höhe der Zuwendung auf die Schulgeldzahlung.
  • Er erstattet ab dem 01.01.2021 vereinnahmtes Schulgeld in Höhe der rückwirkenden Förderung.
  • Der Träger hat das Schulgeld seit dem 01.09.2018 bis zum 31.12.2020 nicht erhöht.
  • Bei einer weiteren Förderung durch Dritte erfolgt die Gesamtförderung maximal bis zur Höhe des Schulgelds.

Wie wird gefördert?

Förderart: Zuschuss

Förderhöhe: 100% des zum 31.12.2017 erhobenen monatlichen Schulgelds

Wie erfolgt die Antragstellung?

Als Träger stellen Sie Ihren Antrag auf dem vorgesehenen Formular bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung.

Wichtig: Sie müssen den Antrag bis zum 15.10. eines Jahres für das Folgejahr stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt