Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen - Bürgschaft ohne Bank

  • Ausfallbürgschaften bis 80% des Kreditbetrags mit Bürgschaftshöhe bis 250.000 €
  • Für kleine und mittlere Unternehmen, Gründende und Angehörige der freien Berufe
  • Zur Verbesserung der Erfolgschancen bei der Hausbank, für flexible Finanzierungsvorhaben
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Definition der EU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus
  • Existenzgründerinnen und -gründer
  • Angehörige der freien Berufe

Was wird gefördert?

Ihre Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank verbessern sich durch eine verbindliche Bürgschaftszusage.

Sie können die Bürgschaft für vielfältige Vorhaben nutzen:

  • Existenzgründungen
  • Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen
  • Betriebsverlagerungen
  • Gewährleistungen
  • Betriebsmittelfinanzierungen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Eine Bürgschaft wird nur übernommen, wenn sonstige Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen.
  • Sie belegen Ihre sachliche und persönliche Kreditwürdigkeit.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Ausfallbürgschaft
  • Förderumfang: max. 80% des Kreditbetrags
  • Förderhöhe: max. 250.000 €
  • Förderdauer: bis zu 15 Jahre, bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen ist eine längere Laufzeit möglich

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Sanierungen von Unternehmen
  • Kredite, die bereits vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sind

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH, Stand 10/2023

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt