Information über den Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Abteilung Investments & Kommunale Finanzierungen der NRW.BANK (Gültig ab November 2007, Aktualisierungsstand September 2023)
Die NRW.BANK ist ein Kreditinstitut in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in Düsseldorf und Münster. Die NRW.BANK hat den staatlichen Auftrag, das Land und seine kommunalen Körperschaften bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen Struktur-, Wirtschafts-, Sozial- und Wohnraumpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Gemeinschaft durchzuführen und zu verwalten. Sie agiert wettbewerbsneutral und orientiert sich am Prinzip der Nachhaltigkeit.
Die NRW.BANK verfügt über eine Vollbanklizenz und agiert als im Wettbewerb neutrale Förderbank. Als Kreditinstitut unterliegt die NRW.BANK zudem den bankaufsichtsrechtlichen Regelungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die NRW.BANK ist bestrebt, Interessenkonflikte, die im Zuge ihrer Aufgabenerfüllung entstehen können, zu vermeiden. Dafür hat die Bank eine Vielzahl von Vorkehrungen getroffen. Der Vorstand der NRW.BANK ist für die Umsetzung der Unternehmensführungsregelungen (Unternehmensorganisation, Unternehmenspolitik, Unternehmensstrategie, Vergütungspolitik), welche die Vorbeugung von Interessenkonflikten vorsehen, verantwortlich und er überwacht diese regelmäßig.
Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Einzelfällen zu möglichen Interessenkonflikten kommen kann. In solchen Fällen geht die NRW.BANK damit stets professionell und unter strenger Berücksichtigung der Kundeninteressen um. Die NRW.BANK stellt sicher, dass die Offenlegung der Interessenkonflikte gegenüber den Kunden nur dann in Betracht kommt, wenn die eingerichteten organisatorischen und administrativen Vereinbarungen zur Verhütung oder Bewältigung ihrer Interessenkonflikte nicht ausreichen. Mögliche Interessenkonflikte, die sich trotz umfassender Steuerungsmaßnahmen nicht vermeiden lassen sollten, werden wir gegenüber den betroffenen Kunden vor Vertragsabschluss oder einer Beratung offenlegen.
In Übereinstimmung mit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben (Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente in Europa (MiFID II)) erhalten Sie nachfolgend ausführliche Informationen über die weitreichenden Vorkehrungen der NRW.BANK zum Umgang mit solchen Interessenkonflikten.
Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen der NRW.BANK, anderen Unternehmen der NRW.BANK, der Geschäftsleitung, den Mitarbeitern der NRW.BANK oder anderen Personen, die mit der NRW.BANK verbunden sind, und den Kunden der NRW.BANK oder zwischen den Interessen der Kunden der NRW.BANK.
Die NRW.BANK stellt sicher, potenzielle Interessenkonflikte in angemessener und effizienter Weise zu identifizieren und zu handhaben. Ziel hierbei ist es, Interessenkonflikte schon im Vorfeld zu vermeiden.
Interessenkonflikte können jedoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden und können insbesondere bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen entstehen
- in der Anlageberatung im Rahmen des kommunalen Finanz- und Zinsmanagements;
- bei Erhalt oder Gewähr von Zuwendungen von Dritten oder an Dritte;
- bei Gewähr von Zuwendungen durch Kunden oder sonstige Dritte an Mitarbeiter;
- aus Geschäftsbeziehungen der NRW.BANK zu Emittenten von Finanzinstrumenten, etwa bei Bestehen einer Kreditbeziehung, der Mitwirkung an Emissionen oder bei Kooperationen;
- durch Erlangung von Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind;
- aus persönlichen Beziehungen der Mitarbeiter, der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen zu anderen Unternehmen oder Personen;
- bei der Mitwirkung dieser Personen in Aufsichts- oder Beiräten anderer Unternehmen oder
- bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen anderer Gesellschaften der NRW.BANK-Gruppe, die ihren eigenen geschäftspolitischen Interessen folgen.
Die NRW.BANK muss als Wertpapierdienstleistungsunternehmen mindestens die folgenden Konfliktsituationen prüfen:
- Finanzieller Vorteil: „inwieweit das Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder eine der genannten Personen zu Lasten des Kunden einen finanziellen Vorteil erzielen oder finanziellen Verlust vermeiden (oder reduzieren) könnten“;
- Abweichendes Interesse: „inwieweit das Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder eine der genannten Personen am Ergebnis einer für den Kunden erbrachten Dienstleistung oder eines für diesen getätigten Geschäfts ein Interesse haben könnten, das nicht mit dem Interesse des Kunden an diesem Ergebnis übereinstimmt“;
- Anreize: „inwieweit das Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder eine der genannten Personen einen finanziellen oder sonstigen Anreiz haben könnten, die Interessen eines anderen Kunden oder einer anderen Gruppe von Kunden über die Interessen des Kunden zu stellen“;
- Konkurrenz: „inwieweit das Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder eine der genannten Personen dem gleichen Geschäft nachgehen könnten wie der Kunde“;
- Anreize von Dritten: „inwieweit das Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder eine der genannten Personen im Zusammenhang mit einer Dienstleistung von einem Dritten eine Zuwendung im Sinne von § 70 Abs. 2 WpHG erhalten oder in Zukunft erhalten könnten“.
Daher erwartet die NRW.BANK von ihren Mitarbeitern jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere die jederzeitige Beachtung des Kundeninteresses. Die Mitarbeiter der NRW.BANK sind verpflichtet, bestimmte Standards und Verhaltenspflichten im Sinne des Leitbildes der NRW.BANK zu beachten.
Die NRW.BANK hat sich zudem zu einer transparenten und verantwortungsvollen Unternehmensführung verpflichtet: Mit ihrem Public Corporate Governance Kodex geht sie eine freiwillige Selbstverpflichtung ein.
Die Integrität und Qualität der NRW.BANK dokumentiert sich unter anderem in ihrem professionellen Umgang mit möglichen Interessenkonflikten. Daher ist in der NRW.BANK unter der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung eine unabhängige Compliance-Funktion tätig. Der Compliance-Funktion obliegt hierbei unter anderem die regelmäßige Überwachung der Vermeidung, der Identifikation und des Managements von Interessenkonflikten durch die Geschäftsbereiche.
Mit nachfolgender Auflistung führen wir die wichtigsten Maßnahmen und Methoden auf, die die NRW.BANK ergriffen hat, um tatsächliche und potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden bzw. zu lösen, auch wenn die Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt:
- Schaffung organisatorischer Verfahren und Handlungsanweisungen zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlageberatung im Rahmen des kommunalen Finanz- und Zinsmanagements;
- Für die Genehmigung von Finanzinstrumenten und jeder wesentlichen Anpassung bestehender Finanzinstrumente besteht ein Verfahren zur Überprüfung aller einschlägigen Risiken sowie der Zielmarktdefinition, bevor sie an Kunden vermarktet oder vertrieben wird. Die angebotenen oder vermarkteten Finanzinstrumente werden regelmäßig insbesondere auf die Geeignetheit auf den definierten Zielmarkt überprüft;
- Für die Ausübung von Geschäften im Umfeld der Anlageberatung im Rahmen des kommunalen Finanz- und Zinsmanagements sowie der Anlage des eigenen Vermögens gelten klare Grundsätze, die die marktgerechte Abwicklung und die Gleichbehandlung der Kunden sicherstellt;
- Die NRW.BANK informiert klar, umfassend und verständlich, um eine sachgerechte und professionelle Kundenbetreuung zu gewährleisten;
- Der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der NRW.BANK wirken auf eine gute Corporate Governance der Bank hin;
- Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung;
- Errichtung von Informationsbarrieren zum Schutz vertraulicher Informationen durch die Trennung von Verantwortlichkeiten und/oder durch eine räumliche Trennung einzelner Geschäftsbereiche;
- Führung eines Insiderverzeichnisses sowie einer Beobachtungsliste (Watch-List). Diese Maßnahmen dienen der Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens (Insiderinformationen) sowie der Verhinderung eines möglichen Missbrauchs;
- Regelungen für persönliche Geschäfte der Mitarbeiter („Mitarbeitergeschäfte“) der NRW.BANK und Offenlegung von Mitarbeitergeschäften gegenüber der Compliance-Funktion, bei denen im Rahmen ihrer Tätigkeit Interessenkonflikte auftreten können;
- Regelmäßige umfassende Schulungsmaßnahmen der Mitarbeiter der NRW.BANK.
Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen, wird die NRW.BANK gegenüber den betroffenen Kunden vor einer Beratung oder einem Geschäftsabschluss offenlegen. Dabei werden für Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien, im Falle der Offenlegung ausreichende Details kommuniziert.
Auf Ihren Wunsch hin können wir Ihnen weitere Einzelheiten über den Umgang mit Interessenkonflikten zur Verfügung stellen. Zudem können Sie das entsprechende Dokument hier herunterladen.