Das Land verlängert den Förderzeitraum für das Zuschussprogramm Wohneigentum. Damit können auch über den Jahreswechsel hinaus Käufe finanziell unterstützt werden, solange noch Geld im Fördertopf ist. Die Hilfe kommt Bürgerinnen und Bürgern zugute, die selbst in ihrem erworbenen Eigentum leben und den ab dem 1. Januar 2022 notariell beurkundeten Erwerb beziehungsweise Zuschlagsbeschluss nachweisen können. Außerdem müssen sie hierfür Grunderwerbsteuer gezahlt haben. Die Zuwendung umfasst zwei Prozent der grunderwerbsteuerpflichtigen Kaufsumme – maximal 10.000 Euro. Nordrhein-Westfalen hat hierfür insgesamt 400 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

„Wir wollen insbesondere jungen Familien beim Kauf einer Immobilie helfen“, betont Dr. Marcus Optendrenk, Minister der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen. „Dass wir unser Programm nun ausweiten, ist ein ganz wichtiges Signal in Zeiten steigender Preise und Kosten.“ Die administrative Umsetzung des Programms hat die landeseigene NRW.BANK übernommen. „Viele Familien können sich eine eigene Immobilie aufgrund der enormen Preissteigerungen nicht mehr leisten“, sagt Eckhard Forst, Vorsitzender des Vorstands bei der NRW.BANK. „Das Zuschussprogramm bietet hier eine wirksame Entlastung.“

Bislang hat die NRW.BANK rund 71 Millionen Euro bewilligt. Eingegangen sind derzeit circa 30.000 Anträge mit einem Volumen in Höhe von 190 Millionen Euro. Die Anträge werden sukzessive bearbeitet. Um einen Antrag zu stellen, benötigen Käufer unter anderem eine Kopie des notariell beurkundeten Kaufvertrages oder des rechtskräftigen Zuschlagbeschlusses sowie den Grunderwerbsteuerbescheid und den entsprechenden Zahlungsbeleg. 

NRW.Zuschuss Wohneigentum

Rückansicht einer Eigenheimsiedlung mit Terrassenmöbeln, einem Kinderfahrrad und eines Rollstuhls

Mit NRW.Zuschuss Wohneigentum erleichtern wir gemeinsam mit dem Land NRW allen den Zugang zu selbstgenutztem Wohnraum, die ab dem Jahr 2022 Wohneigentum erworben haben bzw. erwerben. Diejenigen, die bis einschließlich 14. Juli 2023 den Erwerbsvorgang rechtswirksam abgeschlossen haben, können den Antrag auch nach dem 14. Juli 2023 noch stellen.

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Über die NRW.BANK

Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützt ihren Eigentümer, das Land NRW, bei dessen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. In ihren drei Förderfeldern „Wirtschaft“, „Wohnraum“ und „Infrastruktur/Kommunen“ setzt die NRW.BANK ein breites Spektrum an Förderinstrumenten ein: von zinsgünstigen Förderdarlehen über Eigenkapitalfinanzierungen bis hin zu Beratungsangeboten. Dabei arbeitet sie wettbewerbsneutral mit allen Banken und Sparkassen in NRW zusammen. In ihrer Förderung berücksichtigt die NRW.BANK auch bestehende Angebote von Bund, Land und Europäischer Union.

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