Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder Verbünde daraus bzw. Verbünde aus Wirtschaft und Forschung
  • Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die der Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der Informations- und Kommunikationstechnologien-Forschung dienen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Förderlinie A: Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder Verbünde daraus
  • Förderlinie B: Verbünde aus Wirtschaft und Forschung

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die der Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der Informations- und Kommunikationstechnologien-Forschung (IKT-Forschung) dienen.

Gefördert werden neben Forschungsthemen aus der IKT-Wirtschaft selbst folgende Anwendungsfelder bzw. Branchen:

  • Mobilität, Fahrzeugindustrie und Transport
  • Maschinenbau, Prozesstechnik, Automatisierung
  • Gesundheit, Medizintechnik
  • Logistik
  • Innovative nutzerorientierte Dienstleistungen
  • Energie (insbesondere erneuerbare Energien)
  • Umwelt und Ressourcenschutz.

Die Förderung erfolgt schwerpunktmäßig im Bereich der Softwaresysteme und Wissenstechnologien in den folgenden zwei Förderlinien:

  • Förderlinie A – basisorientierte Projekte
  • Förderlinie B –    Technologieallianzen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Förderlinie A: Es liegt eine Forschungsstrategie von der Grundlagenforschung in eine spätere Umsetzung vor.
  • Förderlinie B: Es werden branchenübergreifende Methoden, Werkzeuge und Lösungen erarbeitet, die eine innovationsbehindernde Heterogenität von innovativer Technologie durch geeignete Maßnahmen zur Interoperabilität und Integration verschiedenster technischer Ansätze auflösen.
  • Sie sollten sich mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Vorhaben mit Schwerpunkt in der Mikroelektronik oder der Kommunikationstechnik

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim DLR Projektträger.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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