Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder Verbünde daraus bzw. Verbünde aus Wirtschaft und Forschung
  • Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die der Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der Informations- und Kommunikationstechnologien-Forschung dienen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen oder Verbünde daraus
  • Verbünde aus Wirtschaft und Forschung

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die der Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der Informations- und Kommunikationstechnologien-Forschung (IKT-Forschung) dienen.

Gefördert werden neben Forschungsthemen aus der IKT-Wirtschaft selbst folgende Anwendungsfelder bzw. Branchen:

  • Maschinenbau, Automatisierung
  • Softwarebasierte Dienstleistungen
  • Mobilität
  • Nachhaltigkeit
  • Gesundheit, Medizintechnik
  • Verwaltung

Die Förderung erfolgt schwerpunktmäßig im Bereich der Softwaresysteme und künstlichen Intelligenz.

Der Fokus kann auf methodischer und/oder technologischer Ebene beispielsweise auf folgende Themen gelegt werden:

  • Verbesserung von Adaptivität und Resilienz von Technologielösungen und komplexen Systemen zur Schaffung von mehr Vertrauenswürdigkeit und damit mehr Anwenderakzeptanz als wesentlicher Beitrag zu Technologie- und Datensouveränität
  • kombinierte Lösungen von modellbasierten Ansätzen und lernenden Systemen, um insbesondere für dynamische komplexe Systeme zur Laufzeit ein besseres Adaptivitäts- und damit Interoperabilitätsverhalten zu ermöglichen
  • Spezifikations- und Standardisierungsbeiträge für Methoden, Modelle, Softwarekomponenten oder Teilsysteme

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie betätigen sich in einem Bereich, in dem Innovationen in hohem Maße durch IKT getrieben sind oder ohne IKT gar nicht möglich wären.
  • Es liegt eine Forschungsstrategie von der Grundlagenforschung in eine spätere Umsetzung vor.
  • Es werden branchenübergreifende Methoden, Werkzeuge und Lösungen erarbeitet, die eine innovationsbehindernde Heterogenität von innovativer Technologie durch geeignete Maßnahmen zur Interoperabilität und Integration verschiedenster technischer Ansätze auflösen.
  • Sie sollten sich mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der förderfähigen Kosten (kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können ggf. mehr als 50% erhalten)
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken zusätzliche Projektpauschale i.H.v. 20%

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Vorhaben mit Schwerpunkt in der Mikroelektronik oder der Kommunikationstechnik
  • übliche Grundausstattung der teilnehmenden Einrichtungen oder Unternehmen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim DLR Projektträger.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt