Dekarbonisierung in der Industrie

  • Zuschuss bis 50% der förderfähigen Kosten, Bonus für KMU möglich
  • Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Finanziert Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen durch Ersatz fossiler Energieträger
  • Fördergeber: Bund

Aktueller Hinweis

Die Richtlinie befindet sich in Überarbeitung und soll zum 01.01.2024 geändert werden. Anträge zur aktuellen Richtlinie vom 16.12.2020 müssen bis zum 31.12.2023 eingereicht werden.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für ein Projekt zur Reduzierung prozessbedingter Treibhausgasemissionen, die nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar sind. Dabei sollen insbesondere fossile Energieträger bzw. Rohstoffe im Bereich der energieintensiven Industrien ersetzt werden.

Finanziert werden Maßnahmen der Forschung und Entwicklung, Erprobung sowie Investitionen in Anlagen mit folgenden Schwerpunkten:

  • treibhausgasarme/-neutrale Herstellungsverfahren
  • innovative und hocheffiziente Verfahren zur Umstellung von fossilen Brennstoffen auf strombasierte Verfahren
  • integrierte Produktionsverfahren sowie innovative Verfahrenskombinationen
  • alternative Produkte und dazugehörige Herstellungsverfahren und Anlagen
  • Brückentechnologien

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie betreiben oder planen eine Anlage, die nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genehmigungspflichtig ist.
  • Ihr Unternehmen ist in einer Branche aktiv, die dem EU-Emissionshandel unterliegt und prozessbedingte Treibhausgasemissionen aufweist.
  • Sie erbringen einen Eigenanteil zum Projekt.
  • Sie führen ein wissenschaftliches Überwachungssystem zum Monitoring und zur Evaluierung durch.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • Bonus für KMU möglich

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Projekte zur Grundlagenforschung
  • Projekte mit dem Schwerpunkt Energieeffizienz, Ressourceneffizienz, CO2-Speicherung und -Abscheidung oder Konstruktionstechnik im Leichtbau
  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

In der ersten Stufe können Sie Ihre Projektskizzen schriftlich beim Projektträger, der Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH, Geschäftsbereich Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI), jederzeit einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2024

Weitere Informationen zum Programm:

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