Zuschüsse bis 100% der förderfähigen Ausgaben, Höhe abhängig von der Art der Maßnahme
Für Gemeinden/-verbände, natürliche Personen, juristische Personen, private und gemeinnützige Organisationen
Fördert lokale, innovative oder identitätsstiftende Projekte zum Thema Heimat, Kultur, regionale Besonderheiten
Fördergeber: Land NRW
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände
natürliche Personen
juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts im
außergemeindlichen Bereich
private und gemeinnützige Organisationen
Die Weiterleitung der Fördermittel ist möglich.
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Maßnahmen der
Heimatförderung in 5 Bereichen erhalten:
Heimat-Scheck: zur unbürokratischen Förderung
von Projekten lokaler Vereine und Initiativen, die sich mit Heimat
beschäftigen (z.B. Publikationen, Veranstaltungen,
Präsentationstechnik)
Heimat-Preis: für innovative Heimatprojekte,
um die konkrete Arbeit zu belohnen und nachahmenswerte
Praxisbeispiele zu liefern
Heimat-Werkstatt: für offenen,
identitätsstiftenden Prozess (z.B. Kreativwerkstatt), in dem
Gemeinsamkeiten herausgearbeitet werden und das lokale
Gemeinschaftsgefühl gestärkt wird
Heimat-Fonds: für lokal und regional prägende
Projekte und Initiativen, die ihren Ausdruck in Traditionen,
Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und
Landschaft sowie Nahrungsmitteln und Produkten finden
Heimat-Zeugnis: Projekte, die in
herausragender Weise lokale oder regionale Geschichte, Traditionen
sowie lokale oder regionale Besonderheiten aufarbeiten und
öffentlich präsentieren, was auch die Einbeziehung des
Präsentationsortes und die Herrichtung oder Inszenierung von
historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten umfassen
kann.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Das Projekt wird in Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Heimat-Scheck:
Ihr Vorhaben wird bis zum 31.12. des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen.
Mit der Maßnahme können Sie Menschen für lokale und regionale Besonderheiten begeistern, ohne dabei andere auszugrenzen.
Sie erhalten keine andere öffentliche Förderung.
Heimat-Preis:
Die Heimat-Preise werden auf Grundlage eines Rats- oder Kreistagsbeschlusses durch die Gemeinde bzw. den Gemeindeverband ausgelobt.
Der Gremienbeschluss legt die Preiskriterien fest und berücksichtigt den jährlich durch das Land festgelegten Schwerpunkt angemessen.
Sie können den Preis als Einzelpreis oder in einer Abstufung von bis zu 3 Preiskategorien erhalten.
Heimat-Werkstatt (wird überarbeitet):
Ihr Projekt behandelt die Frage, was die lokale Identität eines Viertels, eines Dorfes, einer Gemeinde oder einer Region ausmacht.
Ihr Projekt richtet sich auch an solche Menschen, die erst noch für ein Engagement in ihrem sozialen Umfeld gewonnen werden müssen.
Sie machen die Ergebnisse dauerhaft sichtbar und setzen sie z.B. in kreativ-künstlerischer Form im öffentlichen Raum um.
Heimat-Fonds:
Ihr Vorhaben hat förderfähige Gesamtausgaben zwischen 5.000 € und 100.000 €.
Zur Finanzierung des Projekts leisten Sie einen Eigenanteil von mind. 10%.
40% der zuzurechnenden Ausgaben bringen Sie durch Dritte, Spenden oder bürgerschaftliches Engagement auf
Heimat-Zeugnis:
Vor der Antragstellung führen Sie ein Beratungsgespräch mit der zuständigen Bezirksregierung.
Ihre Maßnahme kann auch dann förderungswürdig sein, wenn sie über die Grenzen von Nordrhein-Westfalen hinausreicht.
Wie wird gefördert?
Förderart: Zuschuss
Förderhöhe:
Heimat-Scheck: 2.000 € je Maßnahme, max. eine Maßnahme je Zuwendungsempfänger
Heimat-Preis: einmal jährlich 100% des Preisgeldes; kreisangehörige Kommunen können ein Preisgeld von 5.000 €, Kreise von 10.000 € und kreisfreie Kommunen von 15.000 € ausloben
Heimat-Werkstatt: bis 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 10.000 €
Heimat-Fonds: 50% der dem jeweiligen Vorhaben zuzurechnenden Ausgaben, max. 50.000 € pro beteiligter Kommune
Heimat-Zeugnis: bis 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben; das Projektvolumen soll mind. 100.000 € betragen
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen den Antrag online bei der zuständigen
Bezirksregierung.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor
Beginn des Vorhabens stellen.