Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess.
https://www.wohnweb.nrw/
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten.
https://kommunenportal.nrwbank.de/
Portal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/unwetterhilfe/
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen, die Eigentümerin oder Eigentümer eines geeigneten, geförderten Wohnraumbestandes sind.
Das Förderangebot zur Bindungsverlängerung ermöglicht Ihnen die Verlängerung günstiger Förderkonditionen und sichert dabei den Erhalt der Zweckbindung über einen weiteren Zeitraum.
Ziel: Mietpreis- und Belegungsbindungen von geeigneten geförderten Wohnraumbeständen in Bedarfsregionen langfristig erhalten.
Eine Bindungsverlängerung ist möglich, wenn:
Sie können eine Bindungsverlängerung von 10 oder 15 Jahre beantragen, längstens bis zur vollständigen Tilgung der Darlehen.
Eine Verlängerung erfolgt einheitlich für alle von der bisherigen Förderzusage erfassten Förderobjekte unter Beibehaltung der bei planmäßigem Auslauf der Bindungen bestehenden Darlehenskonditionen.
Abweichende Regelungen für eine Bindungsverlängerung von Miet- und Genossenschaftswohnungen gelten in den Gemeinden mit Mietniveau M 4 und in den Städten Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster. Eine Übersicht aller Gemeinden mit den jeweiligen Mietniveaus finden Sie unter: www.nrwbank.de/mietniveaus
Durch die Bindungsverlängerung verändern sich die bestehenden Konditionen in diesen Städten wie folgt:
Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.
Hinweis: Die richtigen Ansprechpartner bei der Bewilligungsbehörde finden Sie unter: www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde
Die Bewilligungsbehörde entscheidet in einem Änderungsbescheid zur Förderzusage über die Verlängerung unter Berücksichtigung der Entscheidung der NRW.BANK.
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen 2023 (WFB NRW 2023) und des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).
Um für Ihren Datenschutz zu sorgen, können Sie sich hier aussuchen, welche Cookies Sie auf unserer Webseite akzeptieren. Entscheiden Sie selbst oder sagen Sie uns einfach, dass Ihnen alle bzw. keine von uns vorgeschlagenen Cookies recht sind.