Konsortialfinanzierungen zur Stärkung des Mittelstands
Mittelständische Unternehmen bilden das wirtschaftliche Rückgrat
von Nordrhein-Westfalen. Daher spielt gerade die Unterstützung
dieser Unternehmen eine gewichtige Rolle, um das Land als
Wirtschaftsstandort weiter zu stärken und zu fördern.
Das Programm NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft
bietet Hausbanken im Rahmen einer Konsortialfinanzierung die
Möglichkeit, Kunden der benannten Zielgruppe – also Ihnen -
Finanzierungen für Ihre betrieblichen Investitionen und
Betriebsmittelbedarfe, insbesondere Wachstums-,
Innovations- und Umweltmaßnahmen und Unternehmensnachfolgen, zu
ermöglichen.
Wer wird gefördert?
Ab dem 3. Geschäftsjahr nach Geschäftsaufnahme werden
grundsätzlich gefördert:
in- und ausländische gewerbliche Unternehmen,
die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren
Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) 1
Mrd. € (Regelumsatzgrenze) nicht überschreitet
Familienunternehmen (nicht DAX- bzw.
MDAX-Unternehmen) sowie Unternehmen mit genossenschaftlichen
Strukturen in mittelständischer Prägung ggf. mit Überschreitung der
Regelumsatzgrenze im Rahmen von Maßnahmen mit besonderen
positiven strukturpolitischen NRW-Effekten (z.B.
Unternehmenswachstum, -nachfolge, Schaffung und/oder Sicherung von
Arbeitsplätzen)
in- und ausländische gewerbliche Unternehmen,
die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, unabhängig von
ihrem Jahresumsatz, wenn sie mindestens in Höhe des
Finanzierungsanteils der NRW.BANK Investitionen in
Technologie-, Innovations- und Umweltschutzmaßnahmen
tätigen, die im Rahmen öffentlicher Förderprogramme der KfW,
Landwirtschaftliche Rentenbank oder NRW.BANK grundsätzlich
förderbar sind
Was wird gefördert?
Sie können eine Konsortialfinanzierung zur Abdeckung Ihres
betrieblichen Finanzierungsbedarfs erhalten.
Die Finanzierungsmittel können Sie z.B. für folgende Vorhaben
einsetzen (Aufzählung nicht abschließend):
Investitionen im Rahmen von
Betriebserrichtungen/-erweiterungen,
Standortverlagerungen
Investitionen in Umweltschutz- und
Innovationsmaßnahmen
die Deckung des Betriebsmittelbedarfs inklusive
Avalrahmen
Anschlussfinanzierungen sowie
Umfinanzierungen im Rahmen der Neustrukturierung
der Passivseite
Unternehmensnachfolgen
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Der Sitz Ihres Unternehmens oder der Investitionsort liegt in
Nordrhein-Westfalen.
Ihr Vorhaben lässt einen dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg
erwarten.
Die Gesamtfinanzierung und der Kapitaldienst müssen gesichert
sein.
Wie wird gefördert?
Förderart: Beteiligung an
Konsortialfinanzierung mit
Investitionsdarlehen
Betriebsmitteldarlehen
Leasingfinanzierung, Forfaitierung
Rahmendarlehen für Ihren Betriebsmittel- und Avalbedarf
Schuldscheindarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 50% der
Gesamtfinanzierung
Mindestbetrag: 1 Mio. € Obligoanteil der
NRW.BANK
Konditionen: individuell verhandelt mit der
Hausbank
Sicherheiten: banküblich
Die NRW.BANK ist bei Geschäftsabschluss nicht Ihr größter
Einzelkreditgeber bzw. Ihrer Unternehmensgruppe. Der Kredit wird
unter Konsortialführung Ihrer Hausbank zur Verfügung gestellt.
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Vorhaben von Unternehmen in Schwierigkeiten
Sanierungsfälle
Umschuldungen
Nachhaltigkeit
Dieverbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein.
Für Konsortialfinanzierungen gelten die Sektorleitlinien der NRW.BANK, welche Mindestanforderungen an die Klimaverträglichkeit finanzierter Technologien in treibhausgasintensiven Wirtschaftssektoren formulieren, nicht.
Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie stellen den Antrag formlos bei einem Kreditinstitut
Ihrer Wahl (Konsortialführerin).
Die Konsortialführerin leitet die erforderlichen Unterlagen an
die NRW.BANK weiter.
Wir stehen gerne für einen gemeinsamen Termin mit der
Konsortialführerin bei Ihnen im Unternehmen zur Verfügung, an dem
Sie uns Ihr Vorhaben vorstellen können.
Weitere Informationen
Das Konsortialkreditgeschäft ist eine wettbewerbsneutrale
Ergänzung zum Förderprogrammgeschäft. Die Bereitstellung von
Finanzierungshilfen aus diesem Programm enthält keinen
Subventionswert und damit keine Beihilfe.
Bei vorheriger Freigabe durch die Konsortialführerin und den
Kreditnehmer ergibt sich die Möglichkeit, gemeinsam mit der
NRW.BANK im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen auf das geförderte
Projekt hinzuweisen (z.B. im Rahmen eines Pressetermins oder durch
gegenseitige Verlinkung auf den jeweiligen Internetseiten). In
diesen Fällen kann die NRW.BANK das Förderprojekt für eigene
werbliche Zwecke nutzen. Gegebenenfalls kann auch eine Plakette zur
Verfügung gestellt werden, die auf die Förderung durch die NRW.BANK
hinweist.
Die Beteiligung der NRW.BANK an der Finanzierung wird durch die
jeweilige Konsortialführerin gegenüber dem Kreditnehmer
offengelegt.
Fördercheck Konsortialkredit
Mit dem Fördercheck "Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft" geben wir Ihnen eine erste Einschätzung, ob Ihr Antrag die Voraussetzungen einer Bar-/Risikobeteiligung der NRW.BANK erfüllt.
Der Kundenfragebogen S-ESG Nachhaltigkeit findet grundsätzlich Anwendung, wenn das Kreditvolumen bei Unternehmenskunden mind. 1 Mio. € umfasst (bezogen auf den Eigenanteil der NRW.BANK) - Stand 12/2025