Einzelbetrieblichen Beratung landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe (Beratungsrichtlinie)

  • Zuschüsse von max. 1.868 € pro Betrieb und Beratungsmodul, max. 25.000 € je Betrieb
  • Für Beratungsunternehmen mit nachgewiesener Fachkompetenz
  • Fördert Beratung landwirtschaft- und gartenbaulicher Betriebe, z.B. für Pflanzenschutz, Tierhaltung, ökologischen Landbau
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Beratungsorganisationen, die Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen i.S.d. KMU-Definition der EU sind

Was wird gefördert?

Als Beratungsunternehmen erhalten Sie einen Zuschuss, wenn Sie in den folgenden Modulen Beratungsleistungen erbringen:

  • Unternehmen, Management, Stabilisierung
  • Pflanzenbau und Grünland
  • Tierhaltung
  • Klimaschutz und Nachhaltigkeit
  • Ökolandbau

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verfügen über geschultes und qualifiziertes Personal, Erfahrung in der Beratungstätigkeit und Verlässlichkeit hinsichtlich der Beratungsbereiche.
  • Es wird ein schriftlicher Beratungsvertrag über eines der aufgeführten Module zwischen der Beratungsorganisation und dem Beratungsklienten abgeschlossen.
  • Die Beratungskräften nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen aus ihrem Fachbereich teil.
  • Die Beratung wird neutral durchgeführt, ohne über das Beratungshonorar hinaus weitergehende wirtschaftliche Interessen der Beratungsorganisation.
  • Sie bieten die Beratungsleistung gegenüber den Beratungsklientinnen und -klienten als unentgeltliche Leistung an.
  • Die Beratungsdauer pro Modul beträgt mind. 10 Beratungsstunden zu je 60 Minuten. Pro Antrag erfolgt mind. ein Vor-Ort-Termin, der mind. 2 Beratungsstunden umfasst. Die weiteren Stunden können telefonisch oder als Videokonferenz durchgeführt werden.
  • Die Beratung wird innerhalb von 4 Monaten abgeschlossen. 

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: max. 25.000 € für DreiJahreszeitraum je Betrieb
  • Förderhöhe: max. 1.868 € je Betrieb und Beratungsmodul

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag bei der Direktorin bzw. dem Direktor der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Landesbeauftragte bzw. als Landesbeauftragter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

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