Einzelbetriebliche Beratung

  • Zuschüsse von 80 bis 100 % der förderfähigen Ausgaben, max. 1.500 € pro Betrieb und Beratungsmodul
  • Für Beratungsunternehmen mit Beratungskonzession für spezifische Module, die in einem Vergabeverfahren ausgewählt wurden
  • Fördert Beratung landwirtschaft- und gartenbaulicher Betriebe, z.B. für Pflanzenschutz, Tierhaltung, ökologischen Landbau
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Beratungsorganisationen, die
    • im Rahmen eines Vergabeverfahrens ausgewählt wurden,
    • eine Dienstleistungskonzession zur Erbringung einzelner oder mehrerer Beratungsmodule erhalten haben und
    • diese Beratungsmodule bei landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betrieben mit Sitz in Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage eines Rahmenvertrages durchführen.

Was wird gefördert?

Als Beratungsunternehmen erhalten Sie einen Zuschuss, wenn Sie in den folgenden Modulen Beratungsleistungen erbringen:

  • Düngeberatung/Optimierung einzelbetrieblicher Nährstoffbilanz
  • biologischer Pflanzenschutz mit Nützlingen/Beratung zum biologischen Pflanzenschutz
  • Anbau und Verwertung von Leguminosen
  • nachhaltige und tiergerechte Haltung von Schweinen, Geflügel oder Rindern
  • Vermeidung von Nährstoffüberhängen durch Fütterungsstrategien und Haltungsmanagement
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • ökologischer Landbau

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Es wird ein schriftlicher Beratungsvertrag über eines der aufgeführten Module zwischen der Beratungsorganisation und dem landwirtschaftlichen beziehungsweise gartenbaulichen Betrieb abgeschlossen.
  • In dem Beratungsvertrag sind Durchführungszeitraum sowie Inhalt und Umfang der Beratung festzuhalten.
  • Die Beratung wird neutral durchgeführt, ohne über das Beratungshonorar hinaus weitergehende wirtschaftliche Interessen der Beratungsorganisation.
  • Die Beratungskräfte verfügen über eine entsprechende Berufserfahrung sowie methodische, fachliche und fachrechtliche Erfahrungen und Kenntnisse.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: 80% bis 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben je nach Beratungsmodul
  • Förderhöhe: max. 1.500 € je Betrieb und Beratungsmodul
  • Bagatellgrenze: 250 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die im vorgeschalteten Vergabeverfahren zugelassene Beratungsorganisation stellt den Antrag bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Wichtig: Der Antrag muss jeweils zum 5. des ersten Quartalmonats (15.01, 15.04., 15.07., 15.10.) eingereicht werden.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

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