ESF-Förderrichtlinie Nordrhein-Westfalen (2021-2027)

  • Zuschüsse, deren Höhe vom jeweiligen Förderangebot abhängt
  • Für natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften, die förderfähige Vorhaben in Einzelprogrammen durchführen
  • Fördert arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen und Maßnahmen für die Aus- und Weiterbildung sowie zur Integration
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen
  • Personengesellschaften

die förderfähige Vorhaben in den jeweiligen Einzelprogrammen durchführen

Was wird gefördert?

Im Rahmen der ESF-Förderrichtlinie können Sie Zuschüsse für verschiedene arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Maßnahmen und Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung sowie zur Integration erhalten. Die einzelnen Förderprogramme folgen 3 Prioritätsachsen:

  • Prioritätsachse A: Arbeit, Integration und Bildung
  • Prioritätsachse B: Soziale Innovation zur aktiven Eingliederung
  • Prioritätsachse C: Fonds für einen gerechten Übergang (Just-Transition-Funds)

Die Förderung erfolgt im Rahmen folgender Programme:

  • Förderung der betrieblichen Ausbildung im Verbund: Gefördert wird die Bereitstellung betrieblicher Ausbildungsplätze in einem Ausbildungsverbund zwischen Betrieben und zwischen Betrieben und einem Bildungsdienstleister. (ausgelaufen)
  • Beratung von Unternehmen zur Fachkräftesicherung, Potentialberatung: Gefördert wird die beteiligungsorientierte Beratung von Unternehmen. (ausgelaufen)
  • Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren: Gefördert werden Ausgaben für die berufliche Weiterbildung, die der Kompetenzentwicklung von Beschäftigten in Unternehmen im privaten Besitz, Berufsrückkehrenden oder Selbständigen dienen.
  • Beratungsstellen Bildungsscheck: Gefördert werden Beratungen im Rahmen des Programms zur Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren.
  • Perspektiven im Erwerbsleben: Gefördert wird die individuelle Beratung bei der Gestaltung der beruflichen Entwicklung sowie die Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse. (ausgelaufen)
  • Fachkräfte: Gefördert werden Vorhaben zur Sicherung und Gewinnung von Fachkräften.
  • Beschäftigtentransfer: Gefördert wird der Transfer von Arbeitslosigkeit Bedrohter in eine neue Beschäftigung durch Beratung und flankierende Tätigkeiten.
  • Transformationsberatung: Gefördert wird die beteiligungsorientierte Beratung von Unternehmen unter Berücksichtigung des Themenfeldes „Green Economy“ zur Entwicklung einer Unternehmensstrategie inklusive einer Kompetenzentwicklungsstrategie. (ausgelaufen)
  • Willkommensgeld NRW: Gefördert wird ein Zuschuss zum privaten Lebensunterhalt für Pflegefachkräfte, die aus einem Drittstaat zum Zweck der Erwerbsaufnahme in einem Pflegeberuf eingewandert sind und ein fertig durchlaufenes Anerkennungsverfahren aufweisen sowie eine Berufserlaubnis in einer Pflegeberufsgruppe erteilt bekommen haben.
  • Förderung der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden in Industrie und Handel: Gefördert werden die laufenden Ausgaben der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden aus Industrie und Handel, um deren Ausbildungsqualität zu sichern und zu verbessern.
  • Förderung der zentralen Betreuung und Umsetzung des Förderprogramms „Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk“: Gefördert werden Ausgaben für die zentrale Betreuung und Umsetzung des Programms Förderung von laufenden Ausgaben der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk.
  • Förderung der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden im Handwerk: Gefördert werden die laufenden Ausgaben für die überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden im Bereich des Handwerks.
  • Förderung der zentralen Betreuung und Umsetzung des Förderprogramms „Überbetriebliche Unterweisung von Auszubildenden in Industrie und Handel“: Gefördert werden Ausgaben für die zentrale Betreuung und Umsetzung des Förderprogramms „Förderung von laufenden Ausgaben der überbetrieblichen Unterweisung von Auszubildenden aus Industrie und Handel“.
  • Kommunale Koordinierung: Gefördert werden Ausgaben zur Organisation von regionalen Übergangssystemen von der Schule in den Beruf.
  • KAoA STAR Koordinierung: Gefördert werden Ausgaben zur Organisation von regionalen Übergangssystemen von der Schule in den Beruf für die Zielgruppe der Jugendlichen mit einer Schwerbehinderung und/oder mit ausgewiesenem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in speziellen Schwerpunkten.
  • Teilzeitberufsausbildung – Einstieg begleiten – Perspektiven öffnen: Gefördert werden Projekte zur Anbahnung von Ausbildungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf in Teilzeit für Personen, die als Mutter oder Vater mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben oder einen pflegebedürftigen Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft pflegen, in einem Ausbildungsberuf, der sich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HWO) oder dem Pflegeberufegesetz richtet.
  • Prüfungsgebühren für Jugendliche mit vollzeitschulischer beruflicher Ausbildung: Gefördert werden die Prüfungsgebühren für Zwischen- und Abschlussprüfungen bei den Kammern entsprechend ihrer Gebührenordnung zur Kammerprüfung nach § 2 der Berufskollegsanrechnungs- und -zulassungsverordnung (BKAZVO).
  • Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung in Einrichtungen der Weiterbildung – Projektkoordinierung: Die Weiterbildungseinrichtungen Arbeit und Leben – DGB/VHS Nordrhein-Westfalen e.V., Landesarbeitsgemeinschaft für katholische Erwachsenen- und Familienbildung Nordrhein-Westfalen e.V., Landesverband der Volkshochschulen Nordrhein-Westfalen e.V. haben die Möglichkeit, ESF-Mittel zu beantragen, um das lebensbegleitende Lernen zu unterstützen.
  • Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung in Einrichtungen der Weiterbildung: Gefördert werden Maßnahmen in den Bereichen Grundbildung mit Erwerbswelterfahrung, Weiterbildung geht zur Schule und Qualifizierung von Beschäftigten der weiterführenden Schulen und Weiterbildungseinrichtungen.
  • 100 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen: Gefördert wird die berufliche Ausbildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen, z.B. mit Körperbehinderung, Sinnesbehinderung/Kommunikationsbehinderung, psychischer Behinderung, Mehrfachbehinderung.
  • Werkstattjahr: Gefördert wird die Durchführung von berufsorientierenden Maßnahmen mit betrieblichen Praxisphasen.
  • Beratungsstellen Arbeit: Gefördert werden die Beratung und Begleitung erwerbsloser Menschen, von Arbeitslosigkeit bedrohter Menschen, Berufsrückkehrender sowie Beschäftigter mit aufstockenden SGB II-Leistungen.
  • Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen: Gefördert werden Maßnahmen zur Sprachförderung für die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen.
  • Ausbildungswege NRW: Gefördert werden Coaching- und Vermittlungstätigkeiten, die die Ansprache, das Profiling, die Begleitung und Vermittlung von Ausbildungssuchenden, die Akquise von Ausbildungsplätzen, sowie das Matching von Bewerbern/Bewerberinnen und Unternehmen beinhalten.
  • ESF-kofinanzierte Einzelprojekte: Gefördert werden Projekte, die keinem Programm dieser Richtlinie zuzuordnen sind, aus ESF-Mitteln kofinanziert werden und einen positiven Beschluss der AG Einzelvorhaben haben.
  • Regionalagenturen: Gefördert werden Ausgaben zur Unterstützung der Arbeitspolitik des Landes Nordrhein-Westfalen für Ansätze, Vorhaben und Programme in den Regionen Nordrhein-Westfalens, die nicht der Umsetzung des ESF-Programms des Landes Nordrhein-Westfalen zugerechnet werden.
  • Coach2Change: Gefördert wird ein individuelles Coaching von Beschäftigten zur Vorbereitung auf die unternehmensspezifischen Herausforderungen im Zuge der Transformation und des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet.
  • JTF-kofinanzierte Einzelprojekte: Gefördert werden Projekte, die keinem Programm der ESF-Richtlinie zuzuordnen sind und aus JTF-Mitteln kofinanziert werden.
  • Fit-für-die-Zukunft – Beratung für Unternehmen und ihre Beschäftigten in Veränderungsprozessen: Gefördert wird die beteiligungsorientierte Beratung von Unternehmen inklusive der Entwicklung einer Kompetenzentwicklungsstrategie für Beschäftigte zur Vorbereitung auf die unternehmensspezifischen Herausforderungen im Zuge der Transformation und des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Rheinischen Revier und Nördlichen Ruhrgebiet.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen die jeweiligen Förderrichtlinien und -hinweise zu den einzelnen Programmen beachten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang und -höhe: abhängig vom Förderangebot

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag – falls keine programmspezifischen Regelungen gelten – auf den vorgesehenen Formularen bei der zuständigen Bezirksregierung.

Wichtig: Sie müssen den Antrag i.d.R. vor Beginn der Maßnahme einreichen.

Als regionaler Akteur können Sie bei den Regionalagenturen Informationen über die Ausrichtung der EU-Strukturfonds und der Landespolitik erhalten.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2030

Bei den Einzelprogrammen müssen Sie ggf. besondere Fristen beachten.

Weitere Informationen zu den Programmen:

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