Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess.
https://www.wohnweb.nrw/
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten.
https://kommunenportal.nrwbank.de/
Portal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen.
https://www.kundenportal.nrwbank.de/unwetterhilfe/
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit,
Sie können ein Darlehen für folgende Vorhaben erhalten:
Finanziert werden Ausgaben des Unternehmens, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung/Wachstum stehen.
Übrigens: Sie können das NRW.Mikrodarlehen zweimal beantragen. Eine zweite Gewährung kann nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben erfolgen.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Die dargestellten Konditionen bilden einen Auszug aus der Konditionenübersicht der NRW.BANK. Die vollständige und tagesaktuelle Übersicht finden Sie im Internet unter www.nrwbank.de/konditionen.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und entsprechen dem derzeitigen Stand.
Auswahl: Alle
| LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung | Sollzins in % | (Effektivzins in %) | Gültig seit: |
---|---|---|---|
| 10 | 0 | 10Ratendarlehen Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 0, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen | 5,68(5,80) Sollzins 5,68, Effektivzins 5,80 | 01.03.2023 |
Direktgeschäft.
Programm des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Die NRW.BANK schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Die verbindliche Anwendungsliste der Nachhaltigkeitsleitlinien ist unter www.nrwbank.de/anwendungsliste-nachhaltigkeit oder unter dem Reiter "Formulare, Merkblätter und Service" zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim zuständigen STARTERCENTER NRW. Dieses leitet den Antrag zusammen mit einer fachlichen Stellungnahme an die NRW.BANK weiter.
Die Antragsunterlagen erhalten Sie bei den teilnehmenden STARTERCENTERN NRW.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.
Die NRW.Mikrodarlehen werden aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert.
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
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