Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Beratung

  • Zuschüsse bis zu 70% bei Belegschaftsinitiativen bei max. 1.000 € pro Tagewerk
  • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab 5 Jahre nach Geschäftsaufnahme
  • Finanziert umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen (auch Nachfolge)
  • Fördergeber: Land

Aktueller Hinweis

Hinweis: Gerne können Sie für eine individuelle Beratung vor der Antragstellung die Förderberatung der NRW.BANK kontaktieren (Service-Center: 0211 91741 – 4800).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind.

Gemäß Ziffer 2 des Beratungserlasses werden nur Unternehmen gefördert, die den unter Nummer 2.2 des Runderlasses „RWP-Förderrichtlinie gewerbliche Wirtschaft“ genannten Bereichen zuzuordnen sind – sog. Positivliste.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden.

Es sind Beratungen in folgenden Phasen möglich:

  • Phase 1: Machbarkeitsstudien
  • Phase 2: Umsetzungsberatung

Sie können den Zuschuss für Beratungsdienstleistungen aus folgenden Anlässen verwenden:

  • Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens
  • frühzeitige Umstrukturierung
  • notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
  • geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
  • geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
  • Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW
  • stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt

Die erste und zweite Phase der Beratungsförderung können innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nur jeweils einmal in Anspruch genommen werden, wenn nicht außergewöhnliche Umstände ausnahmsweise die Verkürzung dieses Zeitraums erforderlich machen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Beratungsgegenstände sind für Ihr Unternehmen und seine weitere Entwicklung von besonderem Gewicht und heben sich von den Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich ab.
  • Die beauftragte Beratungsgesellschaft weist eine mind. 2-jährige Beratungserfahrung im relevanten Beratungsfeld nach.
  • Sie bringen nach der Beratung einen Tätigkeitsnachweis und den Beratungsbericht bei.
  • Sie weisen Ihre Eigenbeteiligung nach.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Phase 1: bis zu 5 Tagewerke / max. 25 % der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)
    • für Phase 2: bis zu 10 Tagewerke / max. 50% der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)
    • Belegschaftsinitiativen: bis zu 70% der Beratungskosten (auf Grundlage der De-minimis-Verordnung) je Phase
  • Förderdauer: max. 3 Monate

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Beratungen durch Angehörige oder Angehörige eines Beschäftigten des Beratungsunternehmens
  • Beratungen zur Übernahme von oder Beteiligung an Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts mehrheitlich beteiligt sind
  • Beratungen, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder von privatrechtlichen Unternehmen, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind, durchgeführt werden
  • routinemäßige Steuer- und Rechtsberatung
  • Werbung
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge können Sie entweder postalisch an die

NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster

oder direkt über unser Kundenportal stellen: 

Zum Portal

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Richtlinie / Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 1. März 2024

  • Durchführungserlass / Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 1. März 2024

    Geltungsdauer: 31.12.2027

Bei einer Förderquote bis 50% erfolgt die Förderung auf der Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-Verordnung (AGVO). Bei einer Förderquote bis zu 70% (nur Belegschaftsinitiativen) erfolgt die Förderung als De-minimis-Beihilfe.

Formulare und Merkblätter

Ihr Ansprechpartner

Service-Center 

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