Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) - CORNET

  • Zuschüsse abhängig von der Antragslage, Koordinierungspauschale bis zu 5% und max. 20.000 €
  • Für Mitgliedsvereinigungen der AiF, international auch Unternehmensverbände und andere Zusammenschlüsse von Unternehmen
  • Fördert transnationale Forschungsprojekte, Vernetzung von nationalen und regionalen Programmen der Gemeinschaftsforschung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • rechtlich selbstständige, gemeinnützige, industrielle Forschungsvereinigungen, die zum Stichtag 31.12.2023 ordentliche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) sind
  • International: Unternehmensverbände und andere Zusammenschlüsse von Unternehmen

Was wird gefördert?

Sie können in der Fördervariante CORNET des Programms Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF) einen Zuschuss erhalten für transnationale Forschungsprojekte. CORNET steht für Collective Research Networking, die Vernetzung von nationalen und regionalen Programmen der Gemeinschaftsforschung in Europa.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Bei den Vorhaben handelt es sich um gemeinsame Projekte der Gemeinschaftsforschung.
  • Die Projektkonsortien setzen sich aus Unternehmensverbänden aus mindestens zwei Ländern und Regionen Europas zusammen.
  • Über die Kooperation zwischen den Beteiligten wird eine transnationale Vereinbarung geschlossen.
  • Allen Unternehmen stehen die Forschungsergebnisse zu jeweils gleichen Bedingungen und europaweit zur Verfügung.
  • Die Teilprojekte in Deutschland werden für die IGF-Förderung entsprechend den IGF-Regelungen durchgeführt.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • abhängig von der Antragslage
    • für die Koordinierung des CORNET-Gesamtprojekts eine Pauschale von bis zu 5%, max. 20.000 €
  • Förderdauer: i.d.R. 3 Jahre

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Fördermodalitäten werden in Form von gesonderten Ausschreibungen veröffentlicht.

Sie reichen Projektskizzen auf den vorgesehenen Formularen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt