Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze

  • Zuschüsse von max. 210.000 € für 36 Monate
  • Für Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
  • Finanziert den Einsatz von Gigabitkoordinatoren für den Ausbau gigabitfähiger Netze
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für den Einsatz von Gigabitkoordinatoren erhalten, die den gesamten Kreis einschließlich der kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte umfassend beim Ausbau mit flächendeckenden Gigabitnetzen, insbesondere den Neuausbau von Glasfasernetzen, unterstützen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ein Gigabitkoordinator bzw. eine Gigabitkoordinatorin
    • führt den eigenwirtschaftlichen und geförderten Ausbau auf der Grundlage einer GIS-basierten Ausbauplanung zusammen;
    • unterstützt bei den erforderlichen Genehmigungen, das heißt insbesondere Kontaktvermittlung zu fachlich zuständigen Ansprechpersonen und Informieren über kommunale Vorgaben für die Genehmigung von Ausbauvorhaben. 
  • Im kommunalen Bereich können Sie auch Gigabitkoordinatoren einsetzen, die Sie nicht eigens für das Projekt eingestellt haben.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: max. 210.000 € für 36 Monate

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2025

Weitere Informationen zum Programm:

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