Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss

  • Zuschüsse bis zu 20 Mio. €, abhängig vom Vorhaben
  • Für private und kommunale Unternehmen, Angehörige der freien Berufe, Contractoren, Landwirte, gemeinnützige Organisationen
  • Fördert die Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Unternehmen
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • private Unternehmen
  • kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform
  • Landesunternehmen mit privater Rechtsform
  • Angehörige der freien Berufe
  • Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Vorhaben zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz erhalten.

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • Modul 1 – Querschnittstechnologien: investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien
  • Modul 2 – Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus
    • Solarkollektoranlagen
    • Wärmepumpen, sofern sie erneuerbare Wärmequellen nutzen
    • Geothermie-Anlagen
    • Biomasse-Anlagen auf Basis nachwachsender Rohstoffe oder pflanzlicher Abfälle
    • hocheffiziente KWK-Anlagen basierend auf den oben genannten Technologien unter Verzicht auf Förderung nach EEG und KWKG
  • Modul 3 – Erwerb und Installation von
    • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik
    • Energiemanagementsoftware, inklusive Schulung des Personals im Umgang mit der Software
  • Modul 4 – investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung (Basis- und Premiumförderung) von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energie- oder Ressourceneffizienz bzw. Senkung und Vermeidung des fossilen Energieverbrauchs oder CO2-intensiver Ressourcen in Unternehmen beitragen (technologieoffene Förderung)
  • Modul 5 – Transformationspläne
  • Modul 6 – Elektrifizierung von kleinen Unternehmen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie führen die Maßnahme in Deutschland durch und betreiben sie nach Inbetriebnahme mind. 3 Jahre zweckentsprechend.
  • Sie halten die technischen Mindestanforderungen ein.
  • Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar.
  • Das Vorhaben berücksichtigt die Paris-kompatiblen Sektroleitlinien der KfW Bankengruppe.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Für Contractoren gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • Modul 1: bis zu 25% der förderfähigen Investitionsgesamtkosten (IGK; abhängig von Unternehmensgröße)
    • Modul 2: bis zu 60% der förderfähigen IGK (abhängig von Unternehmensgröße)
    • Modul 3: bis zu 45% der förderfähigen IGK (abhängig von Unternehmensgröße)
    • Modul 4: bis zu 15% der förderfähigen IGK in der Basisförderung (abhängig von Unternehmensgröße) und bis zu 45% der förderfähigen IGK oder der förderfähigen Investitionsmehrkosten (IMK) in der Basisförderung (abhängig von Maßnahme und Unternehmensgröße)
    • Modul 5: bis zu 70% der förderfähigen IGK (abhängig von Unternehmensgröße)
    • Modul 6: bis zu 33% der förderfähigen IGK (nur für kleine Unternehmen)
  • Förderhöhe:
    • Module 1, 6: bis zu 200.000 € pro Vorhaben
    • Module 2, 3, 4: bis zu 20 Mio. € pro Vorhaben
    • Modul 5: bis zu 90.000 € pro Vorhaben

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss und den Kredit nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen von Kommunen und deren unselbstständigen Eigenbetrieben
  • Maßnahmen, zu deren Durchführung ein Gesetz oder eine behördliche Anordnung verpflichtet
  • begonnene Maßnahmen
  • bauliche Maßnahmen
  • Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Zeugung/Aufzucht von Tieren oder im Zusammenhang mit der Zucht/dem Anbau/der Ernte von Nutz-/Zierpflanzen stehen (Ausnahme Modul 2)
  • der Erwerb gebrauchter Anlagen sowie neuer Anlagen mit überwiegend gebrauchten Anlagenteilen
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Eigenleistungen des Antragstellers sowie Technologien und Produkte, die vom Antragsteller selbst hergestellt werden
  • Personal- und Betriebskosten, Herstellungskosten, Steuern, Umlagen und Abgaben des Antragstellers
  • Erwerb von Anlagen und Fahrzeugen für die Nutzung außerhalb des eigenen Betriebsgeländes
  • Energieeinsparungen, die durch Reduktion der Produktion oder durch die Verlagerung von Produktionsprozessen erzielt werden
  • Maßnahmen, die zu einem Wechsel von einem erneuerbaren auf einen fossilen Energieträger führen
  • Maßnahmen bei denen die CO2-Einsparung überwiegend durch den Ersatz von Energieträgern durch fossile Energieträger erzielt wird
  • Beschaffung von bzw. Maßnahmen an Anlagen, die dauerhaft ausschließlich mit fossilen Energieträgern betrieben werden können
  • Neuanlagen zur Wärmeerzeugung aus Kohle oder Öl
  • Maßnahmen an Anlagen, die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gefördert werden
  • neue Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (außer Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien)
  • Maßnahmen an Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
  • Wärmnetze, die nach § 18 KWKG gefördert werden können
  • Anlagen und Maßnahmen an Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden können (außer Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien)
  • Treuhandkonstruktionen
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb)

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag

  • für die Module 1 bis 4 und 6 online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • zur Förderung eines Transformationsplans bei der VDI/VDE-Innovation + Technik GmbH

Wichtig: Sie müssen sowohl für den Zuschuss als auch für den Kredit den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2028

Übrigens: Es gibt auch eine Kreditvariante mit Tilgungszuschuss des Programms.

Weitere Informationen zum Programm:

Formulare und Merkblätter

Kontakt