Welche Unterstützung gibt es für Kommunen während der Corona-Pandemie?
Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind auf eine gute Liquiditätsversorgung angewiesen, um die laufenden Kosten zu decken und dringend notwendige Investitionen in die Zukunftsfähigkeit ihrer Infrastrukturen zu ermöglichen. Um Städten, Gemeinden und Kreisen, die sonst kein entsprechendes Finanzierungsangebot im Markt bekommen würden, zu helfen, hat die NRW.BANK das Produkt „NRW.BANK.Kommunal Corona“ entwickelt. Das Programm hat einen Umfang von fünf Milliarden Euro und wurde bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Alle Inanspruchnahmen werden von einer Haftungsfreistellung des Landes gedeckt.
Förderprogramme
„NRW.BANK.Infrastruktur Corona“ und „NRW.BANK.Gemeinnützige Organisationen“ sind befristet bis zum 30.06.2022, wobei die Antragsfrist in beiden Programmen bis zum 30.04.2022 lief.
NRW.BANK.Infrastruktur Corona
- Zinsgünstige Darlehen bis 150 Mio. € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%
- Für öffentliche und gewerbliche Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Angehörige der freien Berufe und private Investoren
- Fördert Betriebsmittel zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen aufgrund der Corona-Pandemie
- Mit obligatorischer 80%iger Haftungsfreistellung für die Hausbank
NRW.BANK.Gemeinnützige Organisationen
- Zinsgünstige Darlehen bis 800.000 € - mit festen Zinssätzen und bis zu 10 Jahre Laufzeit
- Für gemeinnützige Organisationen mit Corona-bedingtem Liquiditätsengpass
- Finanziert Betriebsmittel und Investitionen in die soziale Infrastruktur gemeinnütziger Organisationen
- Obligatorisch mit 100% Haftungsfreistellung für die Hausbank
Weitere Informationen
Bei Darlehensbeträgen größer 100.000 € ist die NRW.BANK verpflichtet, Informationen gemäß Anhang III der Verordnung der Kommission (EU) Nr. 702/2014 vom 25. Juni 2014 zur Gewährung des Darlehens innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt seiner Gewährung zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt unter folgendem Link: www.wirtschaft.nrw/europaeisches-beihilferecht
Angebote anderer Anbieter
Hilfsangebote für Unternehmen des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Alle Informationen zu Soforthilfe und zur Überbrückungshilfe erhalten Sie unter www.wirtschaft.nrw/coronahilfe