Düsseldorf/Münster, 8. September 2020
Gemeinnützige Organisationen sind in der Corona-Pandemie auch in Nordrhein-Westfalen von besonderen Liquiditätsengpässen betroffen, denn sie decken mit ihren Einnahmen nur die Kosten und erzielen keine Gewinne. Die NRW.BANK unterstützt sie ab sofort mit dem neuen Förderprogramm „NRW.BANK.Gemeinnützige Organisationen“.
„Die Corona-Pandemie setzt nicht nur die Wirtschaft unter Druck, sondern bedroht auch viele gemeinnützige Organisationen, ohne die unsere soziale Marktwirtschaft kaum vorstellbar wäre,“ betont Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart. „Trotz erheblicher Umsatzeinbußen blieb gemeinnützigen Einrichtungen bislang der Zugang zu den staatlichen Hilfspaketen weitgehend verwehrt. Das ändert das neue Förderprogramm der NRW.BANK, das auf ihre Bedarfe zugeschnitten ist und passgenaue Unterstützung bietet.“
„Gemeinnützige Organisationen haben meist nur wenige Rücklagen und stehen in der Pandemie vor besonders großen Finanzierungsproblemen. Sie benötigen kurzfristig Liquiditätshilfen“, sagt Eckhard Forst, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK. „Zum ersten Mal haben wir deshalb jetzt ein spezielles Förderprogramm für gemeinnützige Organisationen gestartet.“
Das Programm „NRW.BANK.Gemeinnützige Organisationen“ bietet von der Körperschaftssteuer befreiten Einrichtungen zinsgünstige Förderdarlehen mit einem maximalen Zinssatz von 1,5 Prozent pro Jahr an. Es richtet sich an Stiftungen, Vereine und Verbände sowie sonstige gemeinnützige Organisationen unabhängig von der Rechtsform, der Größe oder des Trägers. So können hier beispielsweise neben stationären Altenhilfe- und –pflegeeinrichtungen auch Organisationen im Gesundheitswesen oder Frauen- beziehungsweise Mehrgenerationenhäuser und Kindergärten gefördert werden. Im Fokus stehen auch integrative Hotels und Restaurants sowie Inklusionswerkstätten. Die Darlehensvergabe erfolgt im Hausbankenverfahren. Die Hausbanken erhalten eine Haftungsfreistellung von 100 Prozent. 80 Prozent davon leistet die KfW-Bankengruppe durch eine Bundesgarantie, die restlichen 20 Prozent die NRW.BANK. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 800.000 Euro, die Laufzeiten liegen bei bis zu zehn Jahren. Das Programm kann ab sofort abgerufen werden. Es ist bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/corona
Über die NRW.BANK
Die NRW.BANK ist die Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützt ihren Eigentümer, das Land NRW, bei dessen struktur- und wirtschaftspolitischen Aufgaben. In ihren drei Förderfeldern „Wirtschaft“, „Wohnraum“ und „Infrastruktur/Kommunen“ setzt die NRW.BANK ein breites Spektrum an Förderinstrumenten ein: von zinsgünstigen Förderdarlehen über Eigenkapitalfinanzierungen bis hin zu Beratungsangeboten. Dabei arbeitet sie wettbewerbsneutral mit allen Banken und Sparkassen in NRW zusammen. In ihrer Förderung berücksichtigt die NRW.BANK auch bestehende Angebote von Bund, Land und Europäischer Union.