Aufbau des Verwendungszwecks bei SEPA
Bei Überweisungen und Lastschriften, die durch die NRW.BANK initiiert werden, werden grundsätzlich auch weiterhin alle relevanten Daten im Verwendungszweck mitgeteilt. Aufgrund der unter SEPA maximal möglichen 140 Zeichen (bisher 378 Zeichen) ist eine Anpassung des Aufbaus des Verwendungszwecks wie folgt erforderlich.
Nachfolgende Informationen zum Aufbau des Verwendungszwecks betreffen den Großteil der von der NRW.BANK initiierten SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle nicht den Aufbau aller möglichen Verwendungszwecke für SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften im Detail beschreiben können.
- SEPA-Überweisung der NRW.BANK – Hausbankverfahren
Bei der Auszahlung von Darlehen gilt: Der Verwendungszweck beginnt mit der Vertragsnummer. Es folgen das Valutadatum, das Referenzzeichen der Hausbank und der textliche Hinweis „Auszahlung“ (z. B. „4200111111, PER31.01.14 6010044444 Auszahlung“). Der Verwendungszweck endet mit der Nennung des Fördernehmers.
- SEPA-Überweisung der NRW.BANK – Wohnraumförderung
Bei der Auszahlung von Darlehen und Zuschüssen gilt: Der Verwendungszweck beginnt mit der Bezeichnung „Auszahlung“. Es folgen die Antrags- und die Vertragsnummer (z. B. Auszahlung 6400111111 6248841111). Der Verwendungszweck wird u. a. ergänzt durch die Objektadresse.
- SEPA-Überweisung der NRW.BANK – Aufwendungsdarlehen
Bei der Auszahlung von Aufwendungsdarlehen gilt: Der Verwendungszweck beginnt mit der laufenden Auszahlungsnummer (z. B. „022“). Es folgen die Bezeichnung „Auszahlung“, die Vertragsnummer (z. B. Auszahlung 6248841111) und die Objektadresse.
- SEPA-Lastschrifteinzug der NRW.BANK – Hausbankverfahren
Für den SEPA-Lastschrifteinzug gilt: Der Verwendungszweck beginnt mit der Vertragsnummer. Es folgen das Valutadatum und das Referenzzeichen der Hausbank (z. B. „4200111111,PER31.01.14 6010044444“). Der Verwendungszweck wird u. a. ergänzt durch die Nennung des Fördernehmers und durch Angaben zu den eingezogenen Posten, wie z. B. dem textlichen Hinweis „APL-Tilgung“, „BSZ (für Bereitstellungszinsen; +Betragsangabe)", „Tilgung (+Betragsangabe)" oder „Zinsen und andere (+Betragsangabe)“.
- SEPA-Lastschrifteinzug der NRW.BANK – Wohnraumförderung
Für den SEPA-Lastschrifteinzug von planmäßigen Leistungen gilt: Der Verwendungszweck beginnt mit dem Valutadatum und der Antragsnummer (z. B. „per 31.01.14 Antrag 6400111111“). Der Verwendungszweck wird u. a. ergänzt durch die Objektadresse.
Bei SEPA-Lastschrifteinzügen, die nicht aus planmäßigen Leistungen resultieren (z. B. außerplanmäßige Tilgungen), kann der Verwendungszweckaufbau abweichen.
SEPA-Lastschriftverfahren
Anstelle der bisherigen Einzugsermächtigung ist der NRW.BANK nunmehr ein Mandat zu erteilen, um am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen zu können.
Hieraus geht bereits die Gläuiger-ID der NRW.BANK hervor. Die Mandatsreferenz wird zu einem späteren Zeitpunkt von der NRW.BANK gesondert mitgeteilt.
Bei Änderungen der Kontoverbindung bzw. der Kontendaten ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.