Wenn Sie bereits einen Antrag gestellt haben und ergänzende Unterlagen übermitteln möchten, können Sie das hier tun. Bitte geben Sie zusätzlich die notwendigen Erklärungen zum Antrag ab.

Alle Informationen zum Programm finden Sie unter www.nrwbank.de/microcrowd.

 

Alle Eingabefelder, die mit einem Stern (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.
Antragsformular (PDF, max. 10MB)
Weitere Anlagen persönliche Daten (PDF, max. 10MB)
Weitere Anlagen 1 (PDF, max. 10MB)
Weitere Anlagen 2 (PDF, max. 10MB)
Weitere Anlagen 3 (PDF, max. 10MB)
Weitere Anlagen 4 (PDF, max. 10MB)

1. Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben

Ich/Wir bestätige(n) die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in diesem Antrag nebst den Anlagen und auf den gegebenenfalls vorhandenen Beiblättern.

Punkt 1 akzeptieren*

2. Kein vorzeitiger Vorhabensbeginn/ Unveränderbarkeit des Projektes auf Startnext   

2.1 Ich/Wir erkläre(n), mit dem Gründungsvorhaben beziehungsweise der Maßnahme zur Erweiterung/Wachstum nicht vor Antragstellung begonnen zu haben. Als Datum der Antragstellung gilt das Datum aus der Antragseingangsbestätigung der NRW.BANK. Mir/Uns ist bekannt, dass unter Beginn des Vorhabens grundsätzlich das Eingehen der ersten finanziell bindenden Verpflichtung für das Vorhaben zur Gründung oder das Vorhaben zur Erweiterung/Wachstum verstanden wird.

2.2 Ich/wir bestätigen, dass die Angaben in diesem Antrag auf Grundlage des finalen, nicht mehr änderbaren Vorhabens/Projektes bei Startnext erfolgen. Ein Vorhaben/Projekt ist final mit Abschluss der Start- bzw. mit Beginn der Finanzierungsphase.

Punkt 2 akzeptieren*

3. Bestätigung Kleinstunternehmen

Mein/Unser Gründungsvorhaben führt zu einem Kleinstunternehmen beziehungsweise meine/unsere selbständige Existenz, für die das Vorhaben zur Erweiterung/Wachstum beantragt wird, ist ein Kleinstunternehmen gemäß der „Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen“ (2003/361/EG), Amtsblatt der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003. Ich/Wir versichere/versichern, dass die vorgenommene Einstufung als Kleinstunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung zutreffend ist. Mir/Uns ist bekannt, dass maßgeblich für die Beurteilung, ob ein Kleinstunternehmen vorliegt, der Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag ist. Ich/Wir sichere/sichern daher zu, sämtliche Veränderungen in Bezug auf die Einstufung als Kleinstunternehmen der NRW.BANK unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Punkt 3 akzeptieren*

4. Subventionserhebliche Tatsachen

4.1 Mir/Uns ist bekannt, dass folgende in diesem Antrag anzugebenden Tatsachen subventionserheblich im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) in Verbindung mit § 1 Landessubventionsgesetz vom 24. März 1977 (GV. NW. S. 136/SGV. NW. 74) und dem Subventionsgesetz vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2037) sind und dass Subventionsbetrug strafbar ist: 

  • Persönliche Angaben zum/zur Antragsteller/-in und zu den Gesellschaftern/-innen
  • Berufliche Angaben zum/zur Antragsteller/-in und zu den Gesellschaftern/-innen
  • Angaben zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Antragstellers/der Antragstellerin und der Gesellschafter/-innen
  • Angaben zum Vorhaben  Erklärung zum Vorhabensbeginn
  • Erklärung zur Eigenschaft als Kleinstunternehmen
  • Angaben zu anderen öffentlichen Finanzierungshilfen gemäß „Erklärung über erhaltene/beantragte andere staatliche Zuwendungen für dieselben förderbaren Aufwendungen“.

4.2 Mir/uns ist bekannt, dass die in der Anlage persönliche Daten anzugebenden Tatsachen subventionserheblich im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) sind und das Subventionsbetrug nach dieser Vorschrift strafbar ist. Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, Ihnen unverzüglich Änderungen der vorgenannten Angaben zu übermitteln, sobald mir/uns diese bekannt werden.

4.3 Mir/Uns ist weiterhin § 4 des Subventionsgesetzes bekannt, wonach insbesondere Scheingeschäfte und Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgeblich ist. Mir/Uns sind die nach § 3 des Subventionsgesetzes bestehenden Mitteilungspflichten bekannt; insbesondere werde(n) ich/wir jede Abweichung von den bestehenden Angaben unverzüglich der NRW.BANK mitteilen.

Punkt 4 akzeptieren*

5. Datenschutz 

Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung personenbezogener Daten - Mir/Uns ist bekannt, dass alle in diesem Darlehensantrag angegebenen personenbezogenen Daten von den am Verfahren Beteiligten zum Zweck der Antragsbearbeitung und Darlehensverwaltung, soweit es zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung und zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen zwischen den Beteiligten erforderlich ist, erhoben, gespeichert und genutzt sowie zwischen diesen gegenseitig übermittelt werden dürfen. Beteiligte können die NRW.BANK, die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen und die von diesen beauftragten Stellen sein.

Punkt 5 akzeptieren*

6. Zusammenarbeit SCHUFA/NRW.BANK

6.1 Datenübermittlung an die SCHUFA und Befreiung vom Bankgeheimnis Die NRW.BANK übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DS-GVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der NRW.BANK oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches, § 18a des Kreditwesengesetzes).  Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie gegebenenfalls weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DS-GVO entnommen oder online unter http://www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden.

6.2 Ich/Wir habe(n) die anliegenden Datenschutzhinweise der SCHUFA zur Kenntnis genommen.

Punkt 6 akzeptieren*
Bestätigung