Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)

  • Zuschüsse bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Für juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, Träger von Berufsbildungsstätten, Landesinnungsverbände und Fachverbände
  • Fördert Maßnahmen zum Ausbau und zur Sicherung eines exzellenten, qualitativ hochwertigen Niveaus und der Innovationsfähigkeit von überbetrieblichen Ausbildungsstätten
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts
  • Träger von Berufsbildungsstätten
  • Landesinnungsverbände und Fachverbände

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Projekte zur Entwicklung und Erprobung von Konzepten für eine qualitativ hochwertige und innovative überbetriebliche Ausbildung (ÜBA).

Gefördert werden Einzel- oder Verbundvorhaben u.a. in folgenden Bereichen:

  • Projekte, die auch unter Einsatz digitaler Technologien und ggf. unter Einsatz KI-gestützter Systeme die Organisation und Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung maßgeblich verbessern und – auch in Kooperation mit Lernortpartnern – anpassen
  • Aufbau von neuartigen Kooperationsstrukturen mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft mit einem besonderen Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen der digitalen und ökologischen Transformation
  • neue Konzepte und innovative Maßnahmen, um die fachliche, methodische und soziale Kompetenz des Personals in der überbetrieblichen Berufsbildungsstätte (ÜBS) zu erhöhen
  • Weiterentwicklung von ÜBS zu Lernorten mit attraktiven, modernen und innovativen Werkstätten
  • Stärkung der überbetrieblichen Ausbildung bei der Bewältigung nationaler und internationaler Transformationsprozesse
  • innovative Maßnahmen zur weiteren Qualitäts- und Prozessentwicklung der ÜBS

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben dient mind. überwiegend der ergänzenden ÜBA.
  • Die Inanspruchnahme der geförderten Maßnahmen ist nicht an eine bestimmte Organisationszugehörigkeit der Betriebe und/oder Teilnehmenden gebunden.
  • Sie grenzen die geförderte Maßnahme eindeutig von sonstigen Ausgaben/Kosten ab.
  • Als Partner eines Verbundprojekts regeln Sie Ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben je Vorhaben
    • für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen als Verbundpartner bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Förderdauer: bis zu 36 Monaten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bis spätestens 31.12.2023 beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) ein.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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