Förderung von Komponenten, die eine Verbesserung der Energieeffizienz bei Neufahrzeugen (Nutzfahrzeugen und Trailern) bewirken

  • Zuschuss bis zu 15% der beihilfefähigen Kosten der jeweiligen Komponente, max. 5.000 € pro Komponente bzw. max. 10.000 € bei E-Trailern
  • Für natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die Fahrzeuge für gewerbliche Zwecke nutzen
  • Fördert den Erwerb von Komponenten, die den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen von gewerblich genutzten neuen Nutzfahrzeugen mindern
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die Fahrzeuge für gewerbliche Zwecke nutzen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten zum Erwerb von Komponenten, die zu einem effizienteren Fahrzeugbetrieb führen und damit den Energieverbrauch und bei konventionellen Antrieben, den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen mindern.

Gefördert werden beispielsweise folgende Anschaffungen:

  • Bauteile, die die Aerodynamik des Neufahrzeugs gegenüber dessen Serienzustand verbessern
  • automatische Leerlaufbegrenzer zur Kraftstoffeinsparung
  • Luftpress-Automatiken zur Reduktion des CO2-Ausstoßes
  • Getriebeleerlaufautomatiken bei Gefälle
  • Liftachsen
  • Start-Stopp-Systeme
  • vollautomatisierte Getriebe/Schaltsysteme
  • vorausschauender Tempomat oder digitale Achssteuerung für Auflieger oder Anhänger
  • aerodynamische Anbauteile für Auflieger oder Anhänger

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Es handelt sich um ein Fahrzeug der Fahrzeugklasse N2 oder N3, O3 oder O4 gemäß EU mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7.500 kg.
  • Die technischen Anforderungen werden eingehalten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 15% der beihilfefähigen Kosten der jeweiligen Komponente
  • Förderhöhe:
    • max. 5.000 € pro Komponente
    • bei Anschaffung eines Trailers mit integrierter E-Maschine zum Antrieb des Fahrzeugs und zur Rekuperation von Bremsenergie (E-Trailer) bis zu 10.000 €
    • Begrenzung auf einen Höchstbetrag bei Bewilligung
    • ggf. Bonus für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind
  • Komponenten, die bereits zur Serienausstattung des Fahrzeugs gehören

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag bis zum 31.03.2024 ausschließlich in elektronischer Form mit allen erforderlichen Unterlagen unter Internet beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).

Wichtig: Sie müssen Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2025

Weitere Informationen zum Programm:

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