EXIST-Women

  • Zuschüsse bis zu 100% der zuwendungsfähigen projektbezogen Ausgaben
  • Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland
  • Unterstützt Beratungsangebote und Begleitung von gründungsinteressierten Frauen in der Vorgründungsphase
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Beratung und Begleitung von gründungsinteressierten Frauen in der Vorgründungsphase.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Unterstützungsmaßnahmen und Angebote zur unternehmerischen Beratung und Qualifizierung sowie zur Vernetzung gründungsaffiner Frauen
  • Maßnahmen zur personellen Ergänzung der Gründungsteams
  • Identifikation von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für die Umsetzung der Gründungsvorhaben
  • Vermittlung von gründungsspezifischem Fachwissen
  • begleitende Beratung der angehenden Gründerinnen durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie sind in ein Gründungsnetzwerk eingebunden, das als zentrale Anlaufstelle für Gründungsinteressierte spezifische Beratungsangebote für Gründerinnen für alle Phasen der Gründung anbietet. Das Gründungsnetzwerk betreibt mit Unternehmerinnen, Alumnae und anderen gründungsrelevanten Organisationen aktive Netzwerkarbeit.
  • Sie dokumentieren den Bewerbungs- und Auswahlprozess für die im Projekt unterstützten Frauen.
  • Pro Antragsrunde unterstützen Sie mind. 5 Frauen.
  • Sie stellen den Gründerinnen eine Mentorin mit Gründungserfahrung aus der freien Wirtschaft oder der Hochschule zur Verfügung und begleiten sie mit qualifizierten Hochschulmitarbeitenden mit Gründungsbezug.
  • Die geförderten Frauen haben einen Bezug zur Hochschule und im Fall von Studentinnen mind. die Hälfte der geforderten Studienleistungen erbracht.
  • Die Gründung einer Kapitalgesellschaft und/oder die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf nicht vor Teilnahme an den geförderten Projekten erfolgen.
  • Das Projekt berücksichtigt in allen Phasen die bereichsübergreifenden Grundsätze der Gleichstellung und der Antidiskriminierung sowie das Ziel der ökologischen Nachhaltigkeit.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • für zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben: bis zu 100%
    • für Ausgaben in Form von personengebundenen Stipendien (max. 3 Monate):
      • 1.000 € pro Monat für Studentinnen, die mind. die Hälfte ihrer Studienleistungen erbracht haben
      • 2.000 € pro Monat für Frauen mit abgeschlossener Berufsausbildung
      • 2.500 € pro Monat für Absolventinnen mit einem Hochschulabschluss
      • 3.000 € pro Monat für promovierte Gründerinnen
      • 150 € pro Monat als Kinderzuschlag für unterhaltspflichtige Kinder der Gründerinnen
      • bis zu 2.000 € pro Gründerin pauschal für Sachausgaben
    • ggf. Begleitungspauschale von 10.000 € für Leistungen durch das Gründungsnetzwerk
  • Förderdauer: i.d.R. 1 Jahr

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen beim Projektträger Jülich (PtJ).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 08.06.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 07.07.2023, B1

Geltungsdauer: 31.12.2024

Weitere Informationen zum Programm:

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