Härtefallhilfe KMU Energie - Nicht-leitungsgebundene Energieträger

  • Billigkeitsleistung
  • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), freiberuflich Tätige und Soloselbstständige im Haupterwerb
  • Härtefallhilfe für KMU, die im Einzelfall von besonders stark gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind
  • Finanzielle Unterstützung für nicht-leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Flüssiggas, Holzbrennstoffe, Kohle)
  • Fördergeber: Land; Bund

Aktueller Hinweis

Die durch den Krieg in der Ukraine ausgelöste Energiekrise stellt die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen angesichts gestiegener Energiepreise vor gewaltige Herausforderungen. 

Mit der Härtefallhilfe KMU Energie „Härtefallhilfe KMU Energie - Nicht-leitungsgebundene Energieträger “ unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen insbesondere energieintensive kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise sich für nicht-leitungsgebundene Energieträger in 2022 mehr als verdoppelt haben. Die NRW.BANK als Förderbank des Landes übernimmt die Bewilligung der Anträge. Antragstellung und Bewilligung werden digital über das Kundenportal der NRW.BANK abgewickelt.

Das Land Nordrhein-Westfalen richtet darüber hinaus zur Feststellung besonderer Härten in Nordrhein-Westfalen unter Einbindung der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern und des Verbandes Freier Berufe eine Härtefallkommission ein.

Informationen zu finanzieller Unterstützung für die Energieträger Strom, leitungsgebundenem Erdgas und Wärme finden Sie bei der Härtefallhilfe KMU Energie

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Angehörige der freien Berufe
  • Soloselbstständige

Was wird gefördert?

Sie können eine Billigkeitsleistung (Zuschuss) zum Ausgleich oder zur Milderung von besonderen Härten und Nachteilen erhalten, die durch Ausgabensteigerungen für Energie als Folge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine entstanden sind. Ziel ist es, Betriebsaufgaben und den Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern.

Die Billigkeitsleistung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise sich für nicht-leitungsgebundene Energieträger 2022 mehr als verdoppelt haben. Maßgeblich ist das Datum der Lieferung. 

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Antragstellende müssen im Entlastungszeitraum vom 01. Januar bis einschließlich 01. Dezember 2022 von mehr als doppelt so hohen Kosten als dem jeweiligen Referenzpreis des nicht-leitungsgebundene Energieträgers betroffen sein.
  • Es können nur Anschaffungen nicht-leitungsgebundener Energieträger bezuschusst werden, die für den Betrieb der Betriebsstätte genutzt werden.
  • Antragstellende KMU im Sinne der Billigkeitsrichtlinie sind Rechtsträger, welche wirtschaftlich am Markt tätig sind, durch die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremse des Bundes unterstützt werden können und bis zu 250 Mitarbeitende beschäftigen.
  • Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe müssen die gewerbliche Tätigkeit im Haupterwerb ausüben.
  • Der Sitz der Hauptgesellschaft des antragstellenden KMU muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Es kann nur in der Bundesrepublik Deutschland verbrauchte Energie bezuschusst werden.
  • Für mehrere Rechnungen einer oder mehrerer Feuerstätten darf nur ein Antrag gestellt werden.

Wie wird gefördert?

Förderart: Billigkeitsleistung

Umfang der Billigkeitsleistung:

  • 80 % der Kosten, um die der Rechnungsbetrag 2022 den Betrag übersteigt, der sich bei Berechnung auf Grundlage des doppelten Referenzpreises bezogen auf die Bestellmenge ergibt.
  • Die Referenzpreise sind Bruttopreise (insb. einschließlich Umsatzsteuer und CO2-Abgabe, sofern relevant) und wurden für die aufgeführten Energieträger wie folgt festgelegt:
    • Heizöl: 71 Cent/Liter 
    • Flüssiggas: 57 Cent/Liter
    • Holzpellets: 24 Cent/kg
    • Holzhackschnitzel: 11 Cent/kg
    • Holzbriketts: 28 Cent/kg
    • Scheitholz: 85 Euro/Raummeter
    • Kohle / Koks: 36 Cent/kg 
  • Die Billigkeitsleistung je nicht-leitungsgebundenem Energieträger errechnet sich nach folgender Berechnungsformel (wobei nur positive Beträge weitere Berücksichtigung finden):

    Entlastungsbetrag = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)

    Rechnungsbetrag:       
    Brutto-Kosten für den jeweiligen nicht-leitungsgebundenen Energieträger, einschließlich Nebenkosten (z.B. Lieferkosten, CO2-Abgaben).

    Bestellmenge:
    Gelieferte Menge des jeweiligen nicht-leitungsgebundenen Energieträgers laut Rechnung ausgewiesene.

  • Im Rahmen des Antragsverfahrens können prüfende Dritte (z.B. Steuerberater/innen) gegenüber der NRW.BANK bestätigen, dass (1) ein Unternehmensverbund vorliegt und das antragstellende Unternehmen Hauptgesellschaft ist, (2) die KMU Eigenschaft im Sinne der Billigkeitsrichtlinie erfüllt ist oder (3) dass es sich um eine gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb handelt. Die Kosten für die Bestätigung können einmalig pauschal mit 400,00 EUR erstattet werden.

  • Eine Billigkeitsleistung ist ausgeschlossen, wenn der ermittelte Entlastungsbetrag 2.000 EUR nicht übersteigt (Bagatellgrenze).

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung, die für die Gewährung der Billigkeitsleistung zwingend erforderlich ist, erfolgt digital. Dafür nutzen Sie bitte das Kundenportal der NRW.BANK.  

Zur Antragstellung – Eigenständiges Unternehmen oder Unternehmensverbund

Zur Antragstellung – Soloselbständige oder Freiberufler

Folgende Informationen und Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Rechtsverbindlich unterzeichnetes Antragsformular (nebst erforderlicher Anlagen zum Antragsformular)
  • Anlage "Ermittlung Entlastungsbetrag NLE"
  • Legitimationsnachweise der unterschreibenden Vertretungsberechtigten 
    (z.B. Ausweisdokumente, Bankbestätigung)
  •  Nachweis der gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeit
    • Registerauszug oder Gewerbeschein (sofern vorhanden)
    • Nachweis Kammermitgliedschaft oder Gewerbeschein (nur bei Soloselbstständigen und freiberuflich Tätigen)
  • Rechnungen über Lieferung aus dem Entlastungszeitraum oder geeigneter Nachweis für das Bestelldatum im Entlastungszeitraum, sofern die Lieferung des nicht-leitungsgebundenen Energieträgers bis spätestens 31. März 2023 erfolgte.
  • Kontoauszüge und/oder Belege der Zahlung(en).

   (Bei einem Unternehmensverbund werden die Nachweise für jedes betroffene Unternehmen benötigt)

  • Vollständig ausgefüllter Evaluationsbogen
  • ggf. Bestätigung eines prüfenden Dritten, dass (1) ein Unternehmensverbund vorliegt und das antragstellende Unternehmen Hauptgesellschaft ist, (2) die KMU Eigenschaft im Sinne der Richtlinie erfüllt ist oder (3) dass es sich um eine gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb handelt. Bei einem Unternehmensverbund mit einer Antragssumme von mindestens 100.000 EUR ist die Bestätigung, dass ein Unternehmensverbund vorliegt und das antragstellende Unternehmen Hauptgesellschaft obligatorisch.

Weitere Informationen

Grundlage der Billigkeitsleistung:

Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen als Härtefallhilfe für kleine und mittlere Unternehmen in der Energiekrise (Billigkeitsrichtlinie Härtefallhilfe KMU Energie des Landes Nordrhein-Westfalen)

Ihr Ansprechpartner

Service-Center 

Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 17.30 Uhr.

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