Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, Härtefallhilfe KMU Energie NLE
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
Härtefallhilfe KMU Energie
Antragsportal für Härtefallhilfen für KMU in der Energiekrise - Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Die durch den Krieg in der Ukraine ausgelöste Energiekrise stellt die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen angesichts gestiegener Energiepreise vor gewaltige Herausforderungen.
Mit der Härtefallhilfe KMU Energie „Härtefallhilfe KMU Energie - Nicht-leitungsgebundene Energieträger “ unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen insbesondere energieintensive kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise sich für nicht-leitungsgebundene Energieträger in 2022 mehr als verdoppelt haben. Die NRW.BANK als Förderbank des Landes übernimmt die Bewilligung der Anträge. Antragstellung und Bewilligung werden digital über das Kundenportal der NRW.BANK abgewickelt.
Das Land Nordrhein-Westfalen richtet darüber hinaus zur Feststellung besonderer Härten in Nordrhein-Westfalen unter Einbindung der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern und des Verbandes Freier Berufe eine Härtefallkommission ein.
Informationen zu finanzieller Unterstützung für die Energieträger Strom, leitungsgebundenem Erdgas und Wärme finden Sie bei der Härtefallhilfe KMU Energie
Antragsberechtigt sind:
Sie können eine Billigkeitsleistung (Zuschuss) zum Ausgleich oder zur Milderung von besonderen Härten und Nachteilen erhalten, die durch Ausgabensteigerungen für Energie als Folge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine entstanden sind. Ziel ist es, Betriebsaufgaben und den Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern.
Die Billigkeitsleistung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise sich für nicht-leitungsgebundene Energieträger 2022 mehr als verdoppelt haben. Maßgeblich ist das Datum der Lieferung.
Förderart: Billigkeitsleistung
Umfang der Billigkeitsleistung:
Entlastungsbetrag = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)
Rechnungsbetrag:
Brutto-Kosten für den jeweiligen nicht-leitungsgebundenen
Energieträger, einschließlich Nebenkosten (z.B. Lieferkosten,
CO2-Abgaben).
Bestellmenge:
Gelieferte Menge des jeweiligen nicht-leitungsgebundenen
Energieträgers laut Rechnung ausgewiesene.
Im Rahmen des Antragsverfahrens können prüfende Dritte (z.B. Steuerberater/innen) gegenüber der NRW.BANK bestätigen, dass (1) ein Unternehmensverbund vorliegt und das antragstellende Unternehmen Hauptgesellschaft ist, (2) die KMU Eigenschaft im Sinne der Billigkeitsrichtlinie erfüllt ist oder (3) dass es sich um eine gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb handelt. Die Kosten für die Bestätigung können einmalig pauschal mit 400,00 EUR erstattet werden.
Eine Billigkeitsleistung ist ausgeschlossen, wenn der ermittelte Entlastungsbetrag 2.000 EUR nicht übersteigt (Bagatellgrenze).
Die Antragstellung, die für die Gewährung der Billigkeitsleistung zwingend erforderlich ist, erfolgt digital. Dafür nutzen Sie bitte das Kundenportal der NRW.BANK.
- Zur Antragstellung – Eigenständiges Unternehmen oder Unternehmensverbund
- Zur Antragstellung – Soloselbständige oder Freiberufler
Folgende Informationen und Dokumente müssen eingereicht werden:
(Bei einem Unternehmensverbund werden die Nachweise für jedes betroffene Unternehmen benötigt)
Grundlage der Billigkeitsleistung:
Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen als Härtefallhilfe für kleine und mittlere Unternehmen in der Energiekrise (Billigkeitsrichtlinie Härtefallhilfe KMU Energie des Landes Nordrhein-Westfalen)
Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 17.30 Uhr.
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