Kulturfonds Energie des Bundes

  • Zuschuss von 190 bis 3.700 €, abhängig von Saalgröße
  • Für Träger von Kultureinrichtungen und Kulturveranstalter
  • Gleicht Mehrbedarfe von Energiekosten aus
  • Fördergeber: Bund

Neuer Abschnitt

  • Träger von inländischen Kultureinrichtungen mit einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung (Fallgruppe A)
  • Kulturveranstaltende, die gemäß Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Veranstaltungen und Aufführungen im Bereich Kunst und Kultur, Festivals, Ausstellungen und ähnliche kulturelle Aktivitäten in geschlossenen Räumen, die nicht zu Kultureinrichtungen der Fallgruppe A gehören, durchführen (Fallgruppe B)

Was wird gefördert?

Als Kultureinrichtung oder Kulturveranstalter können Sie einen Zuschuss zum Ausgleich von durch die Energiekrise verursachte Mehrbedarfe an Energiekosten erhalten.

Gefördert wird der förderfähige Mehrbedarf der Energiekosten für Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen in den folgenden zwei Fallgruppen:

  • Fallgruppe A – Träger von Kultureinrichtungen: Energiekosten, die sich aus der Differenz zwischen den jeweils aktuellen Energiekosten und den historischen Kosten (Referenzjahr 2021) ergeben
  • Fallgruppe B – Kulturveranstalter: Festbetrag pauschal, gestaffelt nach maximaler Kapazitätsauslastung einer Saalgröße, zur anteiligen Deckung des Energiekostenmehrbedarfs für die Vorbereitung und Durchführung einer Kulturveranstaltung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Als Kultureinrichtung können Sie öffentlich oder privat betrieben werden und verfolgen gemäß AGVO kulturelle Zwecke und Aktivitäten oder bieten auch kulturelle und künstlerische Bildung an.
  • Als Kulturveranstalter tragen Sie das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Kulturveranstaltung, unabhängig von Ihrer Rechtsform.
  • Die Kulturveranstaltungen finden in Deutschland in geschlossenen Räumen statt und erzielen Einnahmen aus dem Verkauf von Tickets.
  • Für den jeweiligen Veranstaltungsort weisen Sie eine Miete nach.
  • Als Kultureinrichtung oder Kulturveranstalter weisen Sie eine Mehrbelastung durch Energiekosten nach.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • Fallgruppe A: mind. 50% der nachgewiesenen förderfähigen Mehrbedarfe der Energiekosten für Einrichtungen, die sich in öffentlicher Trägerschaft befinden oder deren kontinuierliche Grundfinanzierung überwiegend von der öffentlichen Hand getragen wird, und bis zu 80% für private Kultureinrichtungen und soziokulturelle Zentren
    • Fallgruppe B: Festbetrag, je nach Saalgröße von 190 € bis zu 3.700 €
  • Förderumfang: max. 50% der nachgewiesenen Mietkosten inklusive Nebenkosten pro Veranstaltungstag
  • Förderdauer: 01.01.2023 bis 30.04.2024

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag über die Antragsplattform des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen.

Sie stellen Ihren Antrag rückwirkend monatsweise oder quartalsweise.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Vollzugshinweise des Kulturfonds Energie des Bundes, Stand 03/2023

Weitere Informationen zum Programm:

 

Kontakt

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