BMWSB-Härtefallprogramm Wohnungsunternehmen 2023

  • Zinsgünstige Darlehen bis 10 Mio. € je Unternehmensgruppe
  • Für Wohnungsunternehmen
  • Dient der Schließung von Liquiditätslücken, die durch gestiegene Energiekosten entstanden sind
  • leichter Kreditzugang, denn Bund übernimmt 80% des Kredit­risikos
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • Wohnungsunternehmen mit Sitz in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen zinsgünstigen Kredit erhalten, wenn Ihr Unternehmen bedingt durch die aktuelle Energiekrise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten hat. Mit der Förderung können Sie gestiegene Energiekosten auffangen und Liquiditätslücken schließen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihrem Unternehmen liegt ein tragfähiges Geschäftsmodell zugrunde.
  • Trotz der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse besteht eine vorübergehende Liquiditätslücke, die aus der temporären Differenz zwischen erhöhten Vorauszahlungen der Wohnungsunternehmen an die Versorger von Strom, Gas und Wärme und den geringeren Abschlagszahlungen der Mieterinnen und Mieter (Privatpersonen) entstanden ist oder entstehen wird.
  • Ihr Unternehmen hat eine Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von max. 10% zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Sie schließen den Kreditvertrag bis zum 31.12.2023 ab.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit oder Erhöhung der Kontokorrent-Kreditlinie (KK-Kreditlinie) und Risikoübernahme
  • Finanzierungsanteil: 500.000 bis 10 Mio. € pro Unternehmensgruppe
  • Laufzeit: max. 2 Jahre
  • Zinssatz: 2 Jahre fest
  • Tilgung:
    • individuell zu vereinbaren
    • Bei Erhöhung der KK-Kreditlinie durch das Landesförderinstitut sind die vorausgezahlten Energiekosten der Mieterinnen und Mieter umgehend zur Tilgung einzusetzen.
  • Sicherheiten:
    • banküblich
    • Bei Zahlungsausfall des Kreditnehmers kann eine Absicherung von 80 Prozent durch das Landesförderinstitut in Anspruch genommen werden.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Unternehmen in Schwierigkeiten (Stichtag 31.12.2021)
  • Umschuldungen einschließlich Ablösungen von Kreditlinieninanspruchnahmen
  • Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) oder einem Landesförderinstitut. Die Unterlagen werden an die KfW Bankengruppe weitergeleitet.

Wichtig:

  • Die Einreichung des Antrags bei der KfW erfolgt bis spätestens 13.12.2023.
  • Hinweis für Nordrhein-Westfalen:
    Die Antragstellung erfolgt nur über Ihre Hausbank. Eine direkte Beantragung über die NRW.BANK ist nicht möglich.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe vom 15.02.2023

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