Härtefallhilfe KMU Energie

  • Billigkeitsleistungen
  • Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), freiberuflich Tätige und Soloselbstständige im Haupterwerb
  • Härtefallhilfe für KMU, die im Einzelfall von besonderes stark gestiegenen Kosten für Energie betroffen sind
  • Finanzielle Unterstützung für die Energieträger Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme
  • Fördergeber: Land; Bund

Aktueller Hinweis

Die durch den Krieg in der Ukraine ausgelöste Energiekrise stellt die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen angesichts gestiegener Energiepreise vor gewaltige Herausforderungen. Die Soforthilfe des Bundes im Dezember 2022 sowie die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes leisten wichtige Hilfen für viele Unternehmen, können aber nicht jeden Härtefall abdecken.

Mit der Härtefallhilfe KMU Energie unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen insbesondere energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen. In der ersten Stufe „Härtefall 2022- Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme“ können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags 2022 stellen. Die NRW.BANK als Förderbank des Landes übernimmt die Bewilligung der Anträge. Antragstellung und Bewilligung werden digital abgewickelt. Die Antragstellung erfolgt über das Antragsportal.

Das Land Nordrhein-Westfalen richtet darüber hinaus zur Feststellung besonderer Härten in Nordrhein-Westfalen unter Einbindung der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern und des Verbandes Freier Berufe eine Härtefallkommission ein. Weitere Hilfen zur Aufstockung der Strom- und Gaspreisbremse (Stufe 2) bzw. für Öl, Pellets und andere nicht-leitungsgebundene Energieträger (Stufe 3) finden Sie auf der Seite  Härtefallhilfe KMU Energie - Nicht-leitungsgebundene Energieträger“.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Angehörige der freien Berufe
  • Soloselbstständige

Was wird gefördert?

Sie können eine Billigkeitsleistung (Zuschuss) zum Ausgleich oder zur Milderung von besonderen Härten und Nachteilen erhalten, die durch Ausgabensteigerungen für Energie als Folge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine entstanden sind. Ziel ist es, Betriebsaufgaben und den Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern.

Die Billigkeitsleistung kann bis zur Höhe eines gemittelten und gewichteten Energieabschlages für das Jahr 2022 auf Basis der Energiepreise pro Kilowattstunde für den Monat November 2022 gewährt werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Der Antragstellende muss mindestens in einem der Monate von Juni bis November 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat 2021 von einer Vervierfachung des Bruttoarbeitspreises je Kilowattstunde für Strom, leitungsgebundenes Erdgas oder Wärme betroffen sein.
  • Antragstellende KMU im Sinne der Billigkeitsrichtlinie sind Rechtsträger, welche wirtschaftlich am Markt tätig sind, durch die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremse des Bundes unterstützt werden können und bis zu 250 Mitarbeitende beschäftigen.
  • Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe müssen die gewerbliche Tätigkeit im Haupterwerb ausüben.
  • Der Sitz der Hauptgesellschaft des antragstellenden KMU muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
  • Es kann nur in der Bundesrepublik Deutschland verbrauchte Energie bezuschusst werden.
  • Für jeden Energieträger (Strom, leitungsgebundenes Erdgas, Wärme) sind gesonderte Anträge zu stellen.

Wie wird gefördert?

Förderart: Billigkeitsleistung

Umfang der Billigkeitsleistung:

  • Ein Zwölftel des Jahresverbrauchs 2022 multipliziert mit dem zum 1. November 2022 gültigen, zwischen Letztverbraucher und Energielieferanten vertraglich vereinbarten Arbeitspreis ergänzt um ein Zwölftel des Grundpreises für das Jahr 2022.
  • Bei verbundenen Unternehmen werden die Durchschnittspreise anhand der Verbräuche der betroffenen verbundenen Unternehmen gewichtet.
  • Im Rahmen des Antragsverfahrens können prüfende Dritte (z.B. Steuerberater/innen) gegenüber der NRW.BANK bestätigen, dass (1) ein Unternehmensverbund vorliegt und das antragstellende Unternehmen Hauptgesellschaft ist, (2) die KMU Eigenschaft im Sinne der Billigkeitsrichtlinie erfüllt ist oder (3) dass es sich um eine gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb handelt. Die Kosten für die Bestätigung können einmalig pauschal mit 400,00 EUR erstattet werden.

Eine Billigkeitsleistung ist ausgeschlossen, wenn diese je Tatbestand 2.000 EUR nicht übersteigt (Bagatellgrenze).

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung, die für die Gewährung der Billigkeitsleistung zwingend erforderlich ist, erfolgt vollständig digital. Dafür nutzen Sie bitte das Antragsportal der NRW.BANK. 

Folgende Informationen und Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Rechtsverbindlich unterzeichnetes Antragsformular (ggf. nebst Anlagen zum Antragsformular)
  • Legitimationsnachweise der unterschreibenden Vertretungsberechtigten (z.B. Ausweisdokumente, Bankbestätigung)
  • Nachweis der gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeit
    • Registerauszug oder Gewerbeschein (sofern vorhanden)
    • Nachweis Kammermitgliedschaft oder Gewerbeschein (nur bei Soloselbstständigen und freiberuflich Tätigen)
  • Nachweis der Vervierfachung der jeweiligen Energiepreise in mindestens einem Monat im Zeitraum Juni 2022 bis November 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat 2021 (Bezugsmonat). Dieser Nachweis kann durch folgende Unterlagen erbracht werden:
    • Abrechnung (monatlich/quartalsweise/jährlich), die den Bezugsmonat 2021 umfasst, mit Angabe des Durchschnittspreises (ct/kWh) für diesen Monat pro Energieträger und Unternehmen und
    • Abrechnung (monatlich/quartalsweise/jährlich), die den Bezugsmonat 2022 umfasst, mit Angabe des Durchschnittspreises (ct/kWh) für diesen Monat pro Energieträger und Unternehmen.
  • Nachweis über den Verbrauch und die Energiepreise. Diese Nachweise können durch folgende Unterlagen erbracht werden:
    • Nachweis des Durchschnittspreises (ct/kWh) für den Monat November 2022 pro Energieträger und Unternehmen und
    • Nachweis über den Jahresverbrauch 2022; in Einzelfällen Nachweis über den für September 2022 gültigen prognostizierten Jahresverbrauch, sofern der tatsächliche Jahresverbrauch 2022 nicht vorliegt.

(Bei einem Unternehmensverbund werden die Nachweise für jedes betroffene Unternehmen benötigt)

  • Vollständig ausgefüllter Evaluationsbogen (Der Vordruck kann im Downloadbereich dieser Website abgerufen werden)
  • ggf. Bestätigung eines prüfenden Dritten, dass (1) ein Unternehmensverbund vorliegt und das antragstellende Unternehmen Hauptgesellschaft ist, (2) die KMU Eigenschaft im Sinne der Richtlinie erfüllt ist oder (3) dass es sich um eine gewerbliche/freiberufliche Tätigkeit im Haupterwerb handelt. Bei einem Unternehmensverbund mit einer Antragssumme von mindestens 100.000 EUR ist die Bestätigung, dass ein Unternehmensverbund vorliegt und das antragstellende Unternehmen Hauptgesellschaft obligatorisch.

Digitales Antragsverfahren im Überblick

Weitere Informationen

Grundlage der Billigkeitsleistung:

Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen als Härtefallhilfe für kleine und mittlere Unternehmen in der Energiekrise (Billigkeitsrichtlinie Härtefallhilfe KMU Energie des Landes Nordrhein-Westfalen) 

 

Ihr Ansprechpartner

Service-Center 

Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 17.30 Uhr.

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