Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Die Frist zur Beantragung der Härtefallhilfen KMU Energie ist am 30.09.2023 ist abgelaufen.
Die Einreichung neuer Anträge ist daher nicht mehr möglich.
Nachreichungen von Unterlagen sind über unser Portal – siehe Schritt 4 (als PDF-Datei) - selbstverständlich weiterhin möglich.
Antragsberechtigt sind:
Sie können eine Billigkeitsleistung (Zuschuss) zum Ausgleich oder zur Milderung von besonderen Härten und Nachteilen erhalten, die durch Ausgabensteigerungen für Energie als Folge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine entstanden sind. Ziel ist es, Betriebsaufgaben und den Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern.
Die Billigkeitsleistung kann bis zur Höhe eines gemittelten und gewichteten Energieabschlages für das Jahr 2022 auf Basis der Energiepreise pro Kilowattstunde für den Monat November 2022 gewährt werden.
Förderart: Billigkeitsleistung
Umfang der Billigkeitsleistung:
Eine Billigkeitsleistung ist ausgeschlossen, wenn diese je Tatbestand 2.000 EUR nicht übersteigt (Bagatellgrenze).
Die Antragstellung, die für die Gewährung der Billigkeitsleistung zwingend erforderlich ist, erfolgt vollständig digital. Dafür nutzen Sie bitte das Antragsportal der NRW.BANK.
Folgende Informationen und Dokumente müssen eingereicht werden:
(Bei einem Unternehmensverbund werden die Nachweise für jedes betroffene Unternehmen benötigt)
Grundlage der Billigkeitsleistung:
Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen als Härtefallhilfe für kleine und mittlere Unternehmen in der Energiekrise (Billigkeitsrichtlinie Härtefallhilfe KMU Energie des Landes Nordrhein-Westfalen)
Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 16.30 Uhr.
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