Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, Härtefallhilfe KMU Energie NLE
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Antragstellung und Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
Härtefallhilfe KMU Energie
Antragsportal für Härtefallhilfen für KMU in der Energiekrise - Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Die durch den Krieg in der Ukraine ausgelöste Energiekrise stellt die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen angesichts gestiegener Energiepreise vor gewaltige Herausforderungen. Die Soforthilfe des Bundes im Dezember 2022 sowie die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes leisten wichtige Hilfen für viele Unternehmen, können aber nicht jeden Härtefall abdecken.
Mit der Härtefallhilfe KMU Energie unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen insbesondere energieintensive kleine und mittlere Unternehmen in Fällen, in denen die Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremsen des Bundes nicht ausreichen. In der ersten Stufe „Härtefall 2022- Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme“ können kleine und mittlere Unternehmen, deren Preise für Strom, leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sich 2022 mindestens vervierfacht haben, Anträge auf einen Zuschuss in Höhe eines Monatsabschlags 2022 stellen. Die NRW.BANK als Förderbank des Landes übernimmt die Bewilligung der Anträge. Antragstellung und Bewilligung werden digital abgewickelt. Die Antragstellung erfolgt über das Antragsportal.
Das Land Nordrhein-Westfalen richtet darüber hinaus zur Feststellung besonderer Härten in Nordrhein-Westfalen unter Einbindung der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern und des Verbandes Freier Berufe eine Härtefallkommission ein. Weitere Hilfen zur Aufstockung der Strom- und Gaspreisbremse (Stufe 2) bzw. für Öl, Pellets und andere nicht-leitungsgebundene Energieträger (Stufe 3) finden Sie auf der Seite „Härtefallhilfe KMU Energie - Nicht-leitungsgebundene Energieträger“.
Antragsberechtigt sind:
Sie können eine Billigkeitsleistung (Zuschuss) zum Ausgleich oder zur Milderung von besonderen Härten und Nachteilen erhalten, die durch Ausgabensteigerungen für Energie als Folge des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine entstanden sind. Ziel ist es, Betriebsaufgaben und den Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern.
Die Billigkeitsleistung kann bis zur Höhe eines gemittelten und gewichteten Energieabschlages für das Jahr 2022 auf Basis der Energiepreise pro Kilowattstunde für den Monat November 2022 gewährt werden.
Förderart: Billigkeitsleistung
Umfang der Billigkeitsleistung:
Eine Billigkeitsleistung ist ausgeschlossen, wenn diese je Tatbestand 2.000 EUR nicht übersteigt (Bagatellgrenze).
Die Antragstellung, die für die Gewährung der Billigkeitsleistung zwingend erforderlich ist, erfolgt vollständig digital. Dafür nutzen Sie bitte das Antragsportal der NRW.BANK.
Folgende Informationen und Dokumente müssen eingereicht werden:
(Bei einem Unternehmensverbund werden die Nachweise für jedes betroffene Unternehmen benötigt)
Grundlage der Billigkeitsleistung:
Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen als Härtefallhilfe für kleine und mittlere Unternehmen in der Energiekrise (Billigkeitsrichtlinie Härtefallhilfe KMU Energie des Landes Nordrhein-Westfalen)
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