REACT with impact − Förderung des Sozialunternehmertums

  • Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben
  • Für gemeinwohlorientierte Unternehmen und Start-ups
  • Fördert Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen zu allen Fragen der Unternehmensführung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • gemeinwohlorientierte Unternehmen und
  • Start-ups,

die die Kriterien der KMU-Definition der EU und der Social Business Initiative der Europäischen Kommission erfüllen

Was wird gefördert?

Als gemeinwohlorientiertes Unternehmen oder Start-up können Sie einen Zuschuss zu Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, digitalen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung bekommen.

In zwei Modulen (Modul A für KMU und Modul B für Start-ups) werden folgende Maßnahmen unterstützt:

  • Prozessbegleitung zur Überprüfung und Optimierung von Geschäftsmodellen und von Arbeits- und Geschäftsabläufen sowie zur Verbesserung unternehmerischer Kompetenzen
  • Qualifizierungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit den Zielen des Veränderungsprozesses des Unternehmens stehen
  • Coachingmaßnahmen (nur für Startups), durch die beispielsweise die Fähigkeit zur Einwerbung externer Finanzmittel erhöht wird

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr gemeinwohlorientiertes Unternehmen verfolgt mindestens eines der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen.
  • Sie erwirtschaften mind. 50% der Einnahmen, die nicht aus nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) geförderten Maßnahmen stammen, am Markt.
  • Ihr Unternehmen legt nachvollziehbare quantitative und qualitative Erläuterungen der bisherigen und für die Zukunft geplanten Wirkungsziele vor.
  • Sie beginnen mit dem Vorhaben erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids.
  • Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen erfolgen durch ein registriertes Beratungsunternehmen.
  • Sie haben Ihr gemeinwohlorientiertes Unternehmen vor dem 2. Quartal 2020, im Falle eines Start-ups zwischen dem 3. Quartal 2017 und dem 2. Quartal 2020 gegründet.

Wie wird gefördert?

  • Förderungart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • 90% der förderfähigen Ausgaben
    • Erhöhung um 5% möglich, wenn mindestens die Hälfte der geschäftsführenden Gesellschafterinnen oder Gesellschafter mindestens ein unterhaltspflichtiges Kind hat
  • Förderhöhe:
    • mind. 10 und bis zu 35 Beratungstage mit einem max. Tagessatz von 1.400 €
    • Einbeziehung sachverständiger Dritte möglich bis max. 50% der Beratungstage
    • Qualifizierungs-/Coachingleistungen:
      • für KMU (Modul A) bis zu 5.500 €
      • für Start-ups (Modul B) bis zu 5.500 €
  • Förderdauer: max. 6 Monate

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Gründungsvorhaben
  • Maßnahmen von
    • Unternehmen, die ihre Umsätze zu weniger als 50% am Markt erwirtschaften
    • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetrieben stehen
    • Unternehmen, die durch Unternehmensangehörige, durch ein mit dem Unternehmen mehrheitlich verbundenes Beratungsunternehmen oder durch Angehörige der Vertretungsberechtigten des Unternehmens beraten werden
    • Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Ihren Antrag stellt das von Ihnen beauftragte Beratungsunternehmen auf der elektronischen Antragsplattform EUREKA 5.

Im Rahmen des Förderaufrufs „Stärkung Gemeinwohlorientierter Unternehmen durch grundlegende Unterstützungsangebote“ können Sie Anträge ab dem 02.05.2023 stellen.

Bewilligungsbehörde ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), als Projektträger wurde die IBYKUS AG für Informationstechnologie beauftragt.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2023

Weitere Informationen zum Programm:

Internetseiten des BMWK: REACT with impact – Förderung des Sozialunternehmertums

Kontakt

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