Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Klimawandelvorsorge in Kommunen (RL KliWaVo)

  • Zuschüsse bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Für Kommunen und ggf. durch Weiterleitung der Fördemittel für Privatpersonen sowie juristische Personen des Privatrechts und öffentlichen Rechts
  • Fördert Maßnahmen zur Vorsorge vor Folgen des Klimawandels
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Kommunen
  • ggf. Weiterleitung der Fördermittel an:
    • Privatpersonen
    • juristische Personen des Privatrechts
    • juristische Personen öffentlichen Rechts

Was wird gefördert?

Sie können eine finanzielle Unterstützung erhalten für kommunale Vorhaben zur Vorsorge vor Folgen des Klimawandels.

Mitfinanziert werden Maßnahmen in folgenden Bereichen:

  • Dach- und Fassadenbegrünung
  • klimaresiliente Schulen und Kitas: „Coole“ Schul- und Kitahöfe
  • Hitzeaktionspläne als Modellprojekte

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie setzen das Vorhaben auf Ihrem Gemeindegebiet in Nordrhein-Westfalen um.
  • Sie weisen bei Antragstellung den Bedarf zur Umsetzung von Maßnahmen zur Klimawandelvorsorge nach.
  • Im Fall von Dach- und Fassadenbegrünungen verwenden Sie vorrangig mehrjährige standortgerechte heimische oder trockenresistente Pflanzenarten für die Begrünung.
  • Sie beachten die Zweckbindungsfristen von 25 Jahren für Flächenentsiegelung sowie 10 Jahren für Dach- und Fassadenbegrünungen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • bei Weiterleitung der Fördermittel an Dritte bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Bagatellgrenzen:
    • Dach- und Fassadenbegrünung: 50.000 € pro Antrag
    • klimaresiliente Schulen und Kitas: 50.000 € pro Antrag
    • Hitzaktionspläne: 20.000 € pro Antrag

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen, die auf das Aufstellen von Pflanzkübeln oder Ähnlichem beschränkt sind
  • Überprüfung der Statik

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag unter Verwendung der Antragsformulare beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).

Sie stellen Ihren Antrag bis zum 30.04.2023.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2023

Weitere Informationen zum Programm:

  • Internetseiten des LANUV: KliWaWo

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