KfW-Sonderprogramm UBR 2022

  • Kredite bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 100 Mio. € pro Unternehmen oder Unternehmensgruppe
  • Für gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmer und Angehörige der freien Berufe mit Sitz in Deutschland
  • Fördert Investitionen und Betriebsmittel von Unternehmen, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind
  • Haftungsfreistellung von 90% für mittelständische Unternehmen und von 80% für große Unternehmen (ab 500 Mio. € Gruppenumsatz); Fast-Track-Prüfung für Kredite bis 3 Mio. €
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen
  • juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • rechtsfähige Personengesellschaften

in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit erhalten, wenn Ihr Unternehmen aufgrund des Krieges in der Ukraine und den in diesem Zusammenhang erlassenen Sanktionen sowie möglicher wirtschaftlicher Gegenmaßnahmen vorübergehend in Finanzschwierigkeiten gerät.

Folgende Maßnahmen sind förderfähig:

  • Investitionen einschließlich Übernahmen und tätige Beteiligungen in Deutschland
  • Investitionen einschließlich Übernahmen und tätige Beteiligungen im Ausland aufgrund einer Verlagerung von Produktionsstätten aus Belarus, Russland, Ukraine in ein anderes Land, die auf Dauer angelegt ist
  • Betriebsmittel, die in Deutschland verwendet werden

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Unternehmen hat seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland.
  • Für Ihr Unternehmen liegen aussagekräftige Jahresabschlussunterlagen für mind. 2 vollständige Geschäftsjahre vor.
  • Ihr Unternehmen ist betroffen durch Umsatzrückgänge, Handels- und Produktionsausfälle, Schließungen von Produktionsstätten oder gestiegene Energiekosten. Sie belegen die Betroffenheit Ihres Unternehmens.
  • Ihr Unternehmen ist grundsätzlich strukturell gesund und langfristig wettbewerbsfähig.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Höchstbetrag: 100 Mio. € pro Unternehmensgruppe
  • Laufzeiten: 2 bis 6 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • 12 Monate nach Zusage, Verlängerung möglich
    • 0,15% monatlich, ab dem 6. Monat nach Zusage (mittelständische Unternehmen)
    • 0,15% monatlich, ab dem 2. Monat nach Zusage (große Unternehmen)
  • Sicherheiten: banküblich

Weitere Vorteile

Die KfW stellt den Finanzierungspartner zu 90% von der Haftung frei, wenn es sich bei dem Antragsteller um ein mittelständisches Unternehmen handelt, dessen Gruppenumsatz 500 Mio. € p.a. nicht überschreitet.

Die KfW stellt den Finanzierungspartner zu 80% von der Haftung frei, wenn es sich bei dem Antragsteller um ein großes Unternehmen handelt, dessen Gruppenumsatz 500 Mio. € p.a. überschreitet.

Bei Kreditbeträgen bis 3 Mio. € verzichtet die KfW auf eine Risikoprüfung („Fast Track“). Bei Kreditbeträgen über 3 bis einschließlich 10 Mio. € genügt es, wenn die Erfüllung der modifizierten Fast Track Kriterien der KfW durch den Finanzierungspartner bestätigt wird.

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen, Prolongationen
  • Treuhandkonstruktionen
  • stille Beteiligungen
  • Kreditinstitute und andere Finanzinstitute
  • Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors sowie der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Handelsaktivitäten mit Personen und Unternehmen, die ihren Sitz in Russland oder Belarus haben, sowie für Investitionen, die in Russland oder Belarus getätigt werden

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen. Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Wichtig:

  • Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.
  • Sie müssen den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner bis zum 31.12.2023 abschließen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblätter der KfW Bankengruppe, Stand 01.03.2023
  • KfW-Information vom 31.01.2023

Geltungsdauer: 31.12.2023

Formulare und Merkblätter

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