KfW-Sonderprogramm UBR 2022 – Konsortialfinanzierung

  • Kredite mit Risikobeteiligung ab 25 Mio. € im Rahmen eines Bankenkonsortiums
  • Für in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in mehrheitlichem Privatbesitz
  • Fördert Investitionen und Betriebsmittel von Unternehmen, die vom Krieg in der Ukraine betroffen sind
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit erhalten, wenn Ihr Unternehmen aufgrund des Krieges in der Ukraine und den in diesem Zusammenhang erlassenen Sanktionen sowie möglicher wirtschaftlicher Gegenmaßnahmen vorübergehend in Finanzschwierigkeiten gerät.

Folgende Maßnahmen sind förderfähig:

  • Investitionen im Ausland aufgrund einer Verlagerung von Produktionsstätten aus Belarus, Russland, Ukraine in ein anders Land, die auf Dauer angelegt ist
  • Investitionen in Deutschland
  • Betriebsmittel für Unternehmen mit Sitz in Deutschland
  • Betriebsmittel, die in Deutschland verwendet werden

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Unternehmen hat seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland.
  • Ihr Unternehmen ist betroffen durch Umsatzrückgänge, Handels- oder Produktionsausfälle, Schließungen von Produktionsstätten oder gestiegene Energiekosten. Sie belegen die Betroffenheit Ihres Unternehmens.
  • Ihr Unternehmen ist in der Lage, die zur Abdeckung der Krise aufzunehmenden Kredite zu tragen, und weist eine positive Prognose für die Zeit nach der Krise auf.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Konsortium mit direkter Beteiligung oder indirekter Risikounterbeteiligung der KfW Bankengruppe (KfW)
  • Finanzierungsanteil: i.d.R. KfW-Risikoanteil von mind. 25 Mio. €
    • max. 80% der Vorhabenfinanzierung
    • max. 50% Anteil der KfW an der Gesamtverschuldung des Unternehmens bzw. max. 30% der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe
  • Laufzeiten: bis zu 6 Jahren; KfW-Beteiligung pari passu zu Konditionen der übrigen Finanzierungspartner

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Vorhaben, die schon durch das „KfW-Sonderprogramm 2020“ gefördert wurden (Ausnahme: zusätzlicher Liquiditäts- oder Investitionsbedarf)
  • Umschuldungen, Nachfinanzierungen, Anschlussfinanzierungen, Prolongationen
  • Treuhandkonstruktionen
  • stille Beteiligungen
  • reine Finanzinvestitionen
  • Kreditinstitute und andere Finanzinstitute
  • Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors sowie der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Handelsaktivitäten mit Personen und Unternehmen, die ihren Sitz in Russland oder Belarus haben, sowie für Investitionen, die in Russland oder Belarus getätigt werden.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie sprechen zunächst mit dem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Dieser stellt den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei der KfW.

Wichtig: Der Kreditvertrag muss bis zum 31.12.2023 abgeschlossen werden.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 01.03.2023
  • KfW-Information vom 31.01.2023

Geltungsdauer: 31.12.2023

Formulare und Merkblätter

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