Forschung und Entwicklung von Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen

  • Zuschüsse von 50% bis zu 100% der förderfähigen Kosten/Ausgaben
  • Für Unternehmen, außeruniversitäre Einrichtungen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Ingenieurbüros
  • Fördert Erprobung und Entwicklung von Systemen zur Digitalisierung in der Binnenschifffahrt mit Schwerpunkt Sensorik, Interaktion mit landseitigen Systemen und Fernsteuerung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • außeruniversitäre Einrichtungen
  • Ingenieurbüros

mit einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Einzel- und Verbundvorhaben zur Erprobung und Entwicklung von Systemen zur Digitalisierung in der Binnenschifffahrt erhalten, die sich schwerpunktmäßig  mit Sensorik, Interaktion mit landseitigen Systemen und Fernsteuerung befassen.

Gefördert werden Maßnahmen zu den folgenden Themenbereichen:

  • Einrichtung und landinfrastruktureller Aufbau von digitalen Testfeldern (z.B. Fernsteuerzentralen)
  • Interaktion von digitalen Schifffahrtszeichen und landseitigen Systemen mit Bordsystemen
  • Weiterentwicklung/Bereitstellung von Versuchsträgern
  • Automatisierung von Prozessen im Bereich Navigation, Fahrbetrieb/Manövrieren, An- und Ablegen, Schleusenein- und ausfahrt
  • Entwicklung und Test von Assistenzsystemen
  • Entwicklung und Test von Sensoren
  • Softwareentwicklung
  • Qualitative und quantitative Einschätzung der Auswirkung der Automatisierung auf den operativen Nutzen unter besonderer Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten der Mensch-Maschine Schnittstelle
  • Auswirkungen der Digitalisierung und Automatisierung auf die multimodale Interoperabilität
  • Einschätzung rechtlicher Aspekte für die Einrichtung digitaler Testfelder, für die technische Beschaffenheit automatisierter/autonomer Fahrzeuge und deren Verkehrsteilnahme
  • Erforschung und Optimierung der Mensch-Maschine-Interaktion bzw. Anwendung Human-Centered-Design inklusive der Auswirkungen hinsichtlich des autonomen Fahrens auf die Nutzer
  • Erforschung und Erprobung der V2X Technologien (Vessel-to-Vessel, Vessel-to-Infrastructure etc.)
  • Innovative Konzepte zur Stärkung der Resilienz des Verkehrsträgers Wasserstraße unter anderem hinsichtlich des Klimawandels zum Beispiel in Niedrigwasserperioden
  • Berücksichtigung von Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern, beziehungsweise Multi- oder Synchromodale Verkehrskonzepte
  • Ansätze für die Zertifizierung beziehungsweise Standardisierung für die Einführung autonomer Systeme

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie legen eine Einschätzung über die spätere Verwertung der Ergebnisse in Form eines Verwertungsplans vor, streben eine Umsetzung an und weisen sie nach.
  • Verbundpartner bearbeiten die Problemstellung abgestimmt, arbeitsteilig und interdisziplinär. Sie verfolgen das Ziel, Kapazitäten effizienter zu nutzen, Synergieeffekte zu erzielen und den Wissenstransfer zu beschleunigen.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 der entstehenden Ausgaben
    • Bonus für KMU gemäß KMU-Definition der EU möglich

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Zur Antragstellung werden Förderaufrufe vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht.

Förmliche Förderanträge stellen Sie über das elektronische Antragssystem easy-Online bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).

Im Rahmen des dritten Förderaufrufs können Sie Ihren Antrag bis zum 09.08.2024 stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2027

Weitere Informationen zum Programm:

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