Forschung und Entwicklung von Digitalen Testfeldern an Bundeswasserstraßen

  • Zuschüsse von 50% bis zu 100% der förderfähigen Kosten/Ausgaben
  • Für Unternehmen, außeruniversitäre Einrichtungen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Ingenieurbüros
  • Fördert Erprobung und Entwicklung von Systemen zur Digitalisierung in der Binnenschifffahrt mit Schwerpunkt Sensorik, Interaktion mit landseitigen Systemen und Fernsteuerung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
  • außeruniversitäre Einrichtungen
  • Ingenieurbüros

mit einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Einzel- und Verbundvorhaben zur Erprobung und Entwicklung von Systemen zur Digitalisierung in der Binnenschifffahrt erhalten, die sich schwerpunktmäßig  mit Sensorik, Interaktion mit landseitigen Systemen und Fernsteuerung befassen.

Gefördert werden Maßnahmen zu den folgenden Themenbereichen:

  • Einrichtung physischer und virtueller Testfelder der Binnenschifffahrt und küstennahen Schifffahrt zur Erprobung und Evaluation innovativer Automatisierungslösungen
  • Funktionsentwicklung und Demonstration von Assistenzsystemen der Automatisierungsstufen 3 bis 5 nach Definition der Zentralkommission für Rheinschifffahrt: bedingte Automatisierung, erweiterte Automatisierung sowie Vollautomatisierung
  • Digitalisierung und Vernetzung der Landseite mit Bordsystemen
  • Berücksichtigung und Analyse rechtlicher Aspekte von Automatisierung und Assistenzsystemen mit Bezug auf die Vorbereitung und spätere Umsetzung von neuen Richtlinien, Vorschiften und Standards.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie legen eine Einschätzung über die spätere Verwertung der Ergebnisse in Form eines Verwertungsplans vor, streben eine Umsetzung an und weisen sie nach.
  • Verbundpartner bearbeiten die Problemstellung abgestimmt, arbeitsteilig und interdisziplinär. Sie verfolgen das Ziel, Kapazitäten effizienter zu nutzen, Synergieeffekte zu erzielen und den Wissenstransfer zu beschleunigen.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 der entstehenden Ausgaben
    • Bonus für KMU gemäß KMU-Definition der EU möglich

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Zur Antragstellung werden Förderaufrufe vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlicht.

Förmliche Förderanträge stellen Sie über das elektronische Antragssystem easy-Online bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).

Im Rahmen des zweiten Förderaufrufs konnten Sie Ihren Antrag bis zum 15.03.2022 stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2024

Weitere Informationen zum Programm:

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