Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken – NRW-Digitalzuschuss Handel

  • Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, max. 2.000 € je Unternehmen
  • Für Klein- und Kleinstunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten und bis zu 10 Mio. € Umsatz/Jahresbilanzsumme
  • Fördert die Digitalisierung des Unternehmens in den Bereichen Bewerbung, Vermarktung, Beratung, Verkauf und Auslieferung
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • kleine und Kleinstunternehmen im Sinne der KMU-Definition der EU mit Sitz eines stationären Ladenlokals in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für digitale Technologien in den Bereichen Bewerbung, Vermarktung, Beratung, Verkauf und Ausgabe oder Auslieferung von Waren.

Gefördert werden digitale Lösungen in folgenden Bereichen:

  • technische Tools und Software-Lizenzen
  • Kundenberatung über Hardware am Point of Sale, Ausstattung zur Produktfotografie
  • Kaufabwicklung über Abholstationen
  • Kassen- und Warenwirtschaftssysteme
  • Weiterbildungsmaßnahmen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie führen die Maßnahme in Nordrhein-Westfalen durch und verwerten sie auch dort vorwiegend.
  • Sie können innerhalb einer Förderrunde nur einen Antrag stellen.
  • Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids führen Sie die geplante Maßnahme innerhalb von 2 Monaten durch und bezahlen sie auch.
  • Ihr Unternehmen existiert bereits.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 100% der projektbezogenen Ausgaben
  • Förderhöhe: max. 2.000 €
  • Bagatellgrenze: 500 €

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Förderung erfolgt in mehreren Förderrunden, in denen jeweils ein begrenztes Kontingent an Zuschüssen abgerufen werden kann.

Sie stellen Ihren Antrag über ein Onlineformular.

In der Förderrunde 2012/2022 konnten Sie Ihren Antrag bis zum 30.06.2022 stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Förderprogramm, Stand 11/2021
  • Informationen des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE), Stand 06/2023

Weitere Informationen zum Programm:

Internetseiten des MWIKE:

Übrigens: Für das Gastgewerbe und die touristische Wirtschaft gibt es ebenfalls Digitalzuschüsse: NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

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