Alternative Antriebe im Schienenverkehr

  • Zuschüsse bis 50% der förderfähigen Ausgaben, Bonus für KMU möglich
  • Für juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Finanziert klimafreundliche Investitionen in innovative Antriebssysteme auf Eisenbahnstrecken ohne Elektrifizierung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die von Ihnen beschafften oder umgerüsteten Fahrzeuge und die Infrastruktur entsprechen den Anforderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und erfüllen die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität.
  • Die Züge werden zu einem vereinbarten Anteil in Deutschland betrieben (Zweckbindungsfrist).
  • Für geförderte Elektrolyseanlagen nutzen Sie ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten, um klimafreundliche Investitionen in innovative Antriebssysteme auf Eisenbahnstrecken ohne Elektrifizierung zu finanzieren.

Mit einem technologieoffenen Ansatz werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • die Beschaffung oder Umrüstung von Schienenfahrzeugen auf alternative Antriebe
  • der Bau bzw. Umbau von Lade- und Betankungsinfrastruktur sowie Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von Wasserstoff für den Schienenverkehr
  • die Erstellung von Studien zu Einsatzmöglichkeiten

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss mit Höchstbetrags begrenzung
  • Förderhöhe:
    • für Schienenfahrzeuge oder deren Umrüstung bis zu 40% der förderfähigen Ausgaben
    • für Elektrolyseanlagen bis zu 45% der förderfähigen Ausgaben
    • für Studien zu Einsatzmöglichkeiten bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
    • für Investitionen in Lade- und Betankungsinfrastruktur: Förderquote wird im jeweiligen Förderaufruf benannt
    • Bonus für KMU möglich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Zuschuss mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Vorhaben, die aus anderen Bundesprogrammen gefördert werden
  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Antrag reichen Sie beim Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich Energie, Verkehr, Infrastruktur (EVI) ein.

Zur Umsetzung des Programms werden Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunkten veröffentlicht. Weitere Informationen können Sie im Internet erhalten.

Im Rahmen des Projektaufrufs vom 07/2023 konnten Sie Anträge bis zum 28.08.2023 stellen.

Weitere Informationen erteilt auch die Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW GmbH).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2024

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt