Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau: Teil B - Erneuerbare Energieerzeugung

  • Zuschüsse für Beratung und Konzepterstellung bis zu 10.000 € und für Inverstitionen bis zu 5 Mio. €
  • KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion sowie gewerbliche Maschinenringe und Lohnunternehmen
  • Fördert Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung der CO2-Emissionen in der Landwirtschaft und im Gartenbau
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland
  • gewerbliche Maschinenringe und Lohnunternehmen, die Dienstleistungen in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte für landwirtschaftliche Unternehmen anbieten

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung der CO2-Emissionen aus der stationären und mobilen Energienutzung (Heiz- und Kraftstoffe) in der Landwirtschaft und im Gartenbau.

Gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen:

  • qualifizierte Beratungen inklusive der Erstellung des CO2-Einsparkonzepts
  • Energieeffizienzmaßnahmen in einzelne, hocheffiziente Maßnahmen, die der CO2-Einsparung bei der mobilen Energienutzung dienen
  • Investitionen in alternative Antriebssysteme zur Nach- und Erstausrüstung bei Landmaschinen von gewerblichen Maschinenringen und Lohnunternehmen
  • Abwärmenutzung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Energieberatung wird von einer unabhängigen, sachverständigen, von der BLE zugelassenen Person durchgeführt.
  • Die Beratung erfüllt die spezifischen Vorgaben für ein CO2-Einsparkonzept.
  • Maßnahmen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der regenerativen Energieerzeugung und -bereitstellung.
  • Sie führen das Vorhaben im Bundesgebiet durch.
  • Technische Anlagen und Einrichtungen, Maschinen und Geräte erreichen die vorgegebenen Energieeinsparungen.
  • Es gilt eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren.
  • Sie halten die geltenden europäischen und nationalen Umweltvorschriften sind ein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • Beratungen und CO2-Einsparkonzept: 80% der förderfähigen Netto-Beratungskosten, max. 7.500 €, bei Verbundvorhaben max. 10.000 €,
    • CO2-Einsparinvestitionen:
      • für Einzelmaßnahmen i.d.R. 15% der förderfähigen Ausgaben
      • für Einzelmaßnahmen mit alternativen Antriebssystemen für Landmaschinen zur Nach- und Erstausrüstung 40% der förderfähigen Ausgaben
      • für erneuerbare Energieerzeugung sowie Verbindungsleitungen und Verteilnetze für die Weitergabe energieeffizienter Fernwärme und Fernkälte bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 2 Mio. € je Antrag und für große Vorhaben bis zu 5 Mio. €
  • Förderhöhe: 900 € pro jährlich eingesparte Tonne CO2  für CO2-Einsparinvestitionen in erneuerbare Energieerzeugung sowie Verbindungsleitungen und Verteilnetze

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Anträge auf Zulassung als Sachverständiger nimmt ebenfalls die BLE entgegen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2023

Weitere Informationen zum Programm:

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