Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie - Modul A2: Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie

  • Zuschüsse bis zu 50% der förderfähigen Kosten für Unternehmen und bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben für Hochschulen, max. 20 Mio. € pro Vorhaben
  • Für Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie öffentliche und sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse
  • Fördert prozessorientierte Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen in Fahrzeugherstellung und Zulieferindustrie, in Modul A2: Einzel- und Verbundprojekte zur Digitalisierung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen
  • öffentliche Einrichtungen
  • sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse

Was wird gefördert?

Im Rahmen des Konjunktur- und Zukunftspakets zur Bekämpfung der Coronafolgen vom 03.06.2020 können Sie einen Zuschuss zu Zukunftsinvestitionen in Fahrzeugherstellung und Zulieferindustrie erhalten. Die Förderung erfolgt in Fördermodulen.

Modul A2 fördert prozessorientierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Einzel- und Verbundprojekte) zur Digitalisierung der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie am Standort Deutschland zu folgenden Themen:
  • konkrete Schlüsselprozesse des Produktionssystems und deren konsequente Weiterentwicklung mit Signalwirkung für die Transformation und Digitalisierung der Fahrzeug- und Zulieferindustrie in Deutschland
  • integrale Verbindung von Hard- und Software zu cyber-physikalischen Systemen in den Fertigungssystemen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie auf Basis skalierbarer Konzepte
  • Adaption in Zulieferer- und Prozessketten von digitalen Technologien wie 5G oder Edge Computing, adaptiven Fertigungsverfahren („3D-Druck“) oder Augmented/Virtual Reality, innovativen Securitykonzepten auf Basis Distributed Ledger Technologien („Blockchain“)
  • Interoperabilität: Technische Architekturen sollen hinsichtlich ihrer Skalierbarkeit, Performanz, Transparenz und Sicherheit attraktiv gestaltet werden.
Neben den technologischen Entwicklungen sind zudem weiterführende Querschnittsaspekte zu berücksichtigen, Beispiele für mögliche förderfähige Querschnittsaspekte sind:
  • Transfer
  • Weiterbildung und Qualifizierung
  • neue Kooperationsmodelle
  • rechtliche Aspekte
  • ökologische Nachhaltigkeit
  • Interoperabilität und Standardisierung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihr Vorhaben berücksichtigt den kompletten Lebenszyklus eines Fahrzeugs.
  • Es werden datengetragene Ökosysteme entlang der zukünftigen Wertschöpfungsnetze in der Fahrzeug- und Zulieferindustrie geschaffen.
  • Sie streben die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Höhe von 30% an.
  • Ihr Vorhaben ist vorwettbewerblich und anwendungsorientiert ausgerichtet.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts ist gesichert.
  • Sie haben vor Bewilligung mit den Arbeiten am Projekt noch nicht begonnen.
  • Für Ihr Verbundprojekte haben Sie mindestens einen weiteren Partner.
  • Die Partner eines Verbundvorhabens regeln ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung.
  • Sie führen die Arbeiten in Deutschland durch.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: i.d.R.:bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen: bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • Bonus für KMU möglich
  • Förderhöhe: bis zu 7,5 Mio. € pro Innovationscluster
    • für Vorhaben, die überwiegend die industrielle Forschung betreffen: max. 20 Mio. € pro Unternehmen und Vorhaben
    • für Vorhaben, die überwiegend die experimentelle Entwicklung betreffen: max. 15 Mio. €
    • für Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungstätigkeiten: max. 7,5 Mio. € pro Studie
  • Förderdauer: bis zu 3 Jahre

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Förderverfahren ist zweistufig.

In der ersten Stufe können Sie Projektskizzen jeweils zum Ende eines Quartals zu den Bewertungsstichtagen 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. beim Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH einreichen.

Zur Umsetzung des Programms können zudem begleitende Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunkten veröffentlicht werden. Informationen zu gesonderten Förderaufrufen und weiteren Stichtagen stehen im Internet zur Verfügung.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2024

Weitere Informationen zum Programm:

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